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Der neu konzipierte Band 11 des Kommentars ist den Unionsrechtsakten und ihrer nationalen Umsetzung gewidmet.

Klaus Bartels kommentiert mit den §§ 946-959 die - teils überschießend umgesetzten - Durchführungsbestimmungen zur EuKoPfVO, durch welche im Kern die von der Verordnung geschaffenen Rollen - die notwendigen Justizakteure - für das deutsche Vollstreckungssystem besetzt werden.

Die Kommentierung der §§ 1067-1109 umfasst zum einen die Rechtshilfe in Zivilsachen innerhalb der Europäischen Union in Gestalt der EuZVO und der EuBewVO. Zum anderen hat sie die »zweite Generation« der Unionsrechtsakte auf dem Gebiet der Titelfreizügkeit zum Gegenstand, namentlich die EuVTVO, die EuMahnVO und die EuBagatellVO. Auch die nationalen Durchführungsbestimmungen des 11. Buchs der ZPO werden behandelt. Tanja Domej unternimmt die Klärung dogmatischer Grundsatz- und Einzelfragen, eine Einbettung in das Gesamtsystem des europäischen Zivilverfahrensrechts sowie eine Analyse der praktischen Funktionsfähigkeit der betrachteten Rechtsakte.

Christian Koller erläutert die Durchführungsbestimmungen (§§ 1110-1117) zur EuGVVO, die der Gesetzgeber aus Anlass ihrer Neufassung in das 11. Buch der ZPO aufgenommen hat. Die Kommentierung stellt bereits zahlreiche Querbezüge zur Anerkennung- und Vollstreckung nach der EuGVVO her, deren Bearbeitung für Band 12 des Kommentars vorgesehen ist.

Die §§ 1118-1120 enthalten die deutschen Durchführungsbestimmungen zur EU-UrkundenvorlageVO, deren Bearbeitung Reinhard Bork übernommen hat.

Die Auflage erscheint in 12 Bänden. Diese können sowohl einzeln als auch in Subskription bezogen werden.