Datenbanken finden und testen

mein-bibliothekar.de 2.0

Unsere Buchhandlung

e-books

Versand und Lieferung

Buchlieferungen innerhalb Deutschlands erfolgen für Sie generell ohne Porto- und Verpackungskosten! Besuchen Sie auch unsere Buchhandlung in München.

Sprachauswahl

Unsere fremdsprachigen Kunden finden hier Informationen über unsere Firma in englischer, italienischer und spanischer Sprache

  • Schäfer, Frank A. / Omlor, Sebastian / Mimberg, Jörg (Hrsg.)
  • Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. ZAG
  • Kommentar
  • 978-3-406-81837-0
  • C.H. Beck
  •  
  • 2. Aufl. 2025
  • Kommentar
  • Termin: Januar 2025
289,00 € EURO
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei

Beschreibung:

Dieser Titel ist auch in folgende(n) Online-Datenbank(en) verfügbar

Reihe: Grauer Kommentar

Umfassende Kommentierung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben des ZAG (als Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie II und der E-Geld-Richtlinie II) für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen und das Betreiben des E-Geld-Geschäfts.

Das ZAG definiert in § 1 Abs. 1 Satz 2 die Zahlungsdienste im Sinne des Gesetzes. Zahlungsdienste sind demnach
1. das Ein- oder Auszahlungsgeschäft,
2. das Zahlungsgeschäft - in Form des Lastschriftgeschäfts, das Überweisungsgeschäft und das Zahlungskartengeschäft - ohne Kreditgewährung,
3. das Zahlungsgeschäft mit Kreditgewährung,
4. das Akquisitionsgeschäft,
5. das Finanztransfergeschäft,
6. Zahlungsauslösedienste und
7. Kontoinformationsdienste.

Das E-Geld-Geschäft wird in § 1 Abs. 1 S. 2 ZAG definiert. Sowohl das Erbringen eines Zahlungsdienstes als auch das Betreiben des E-Geld-Geschäfts sind für Zahlungs- und E-Geldinstitute im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZAG erlaubnispflichtig. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt die Aufsicht über diese Institute aus und ist für die Erlaubniserteilung zuständig. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. ein Nachweis, dass das Institut über ausreichendes Anfangskapital verfügt, ein Geschäftsplan mit einer Budgetplanung für die ersten drei Geschäftsjahre und die Beschreibung der Maßnahmen zur Erfüllung der Sicherungsanforderungen (§ 17 ZAG) einzureichen. Das Institut muss bei seiner Tätigkeit insbesondere die Sicherung der Kundengelder für den Insolvenzfall gewährleisten.

Zur Neuauflage
- Berücksichtigung der jüngsten Änderungen des ZAG, insbes. durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II und das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
- Integration der jüngsten Änderungen der Technischen Regulierungsstandards (RTS)
- Implementierung der neuen EBA-Leitlinien zur Bereichsausnahme für sog. limited networks
- Berücksichtigung des aktualisierten BaFin-Merkblatts
- Ausblick auf die - im Entwurf vorliegende - künftige Regulierung (Zahlungsdiensterichtlinie III und Zahlungsdienste-VO)