Datenbanken finden und testen

mein-bibliothekar.de 2.0

Unsere Buchhandlung

e-books

Versand und Lieferung

Buchlieferungen innerhalb Deutschlands erfolgen für Sie generell ohne Porto- und Verpackungskosten! Besuchen Sie auch unsere Buchhandlung in München.

Sprachauswahl

Unsere fremdsprachigen Kunden finden hier Informationen über unsere Firma in englischer, italienischer und spanischer Sprache

99,00 € EURO
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei

Beschreibung:

Dieser Titel ist auch in folgende(n) Online-Datenbank(en) verfügbar

Reihe: Nomos Handkommentar

Der HK-TzBfG zeigt für alle wichtigen Teilzeit- und Befristungsbereiche (TzBfG, WissZeitVG, BEEG, BBiG, PflegeZG, FPfZG, SGB VI, SGB IX, ÄArbVtrG, TVöD) aus einer Hand die Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten in Arbeitsverträgen und kollektivrechtlichen Vereinbarungen auf. Er ist als Berater-Kommentar für Anwaltschaft, Arbeitsgericht, Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bestens eingeführt.

Die Neuauflage
Die 7. Auflage bringt alle Bereiche auf den neuesten Stand und kommentiert die Neuerungen:
- Umsetzungsgesetz zur Arbeitsbedingungs-RL der EU
- Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz zur EU-RL zur Einführung europaweit geltender verbindlicher Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Schwerpunkte liegen dabei auf den Neuregelungen im TzBfG bei

- Nachweispflichten des Arbeitgebers zur Unterrichtung über wichtige Aspekte des Arbeitsverhältnisses
- Festlegung von Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Höchstdauer einer Probezeit
- Ersuchen um einen Übergang zu einer anderen Arbeitsform mit dem Anspruch auf eine begründete Antwort des Arbeitgebers
- Anspruch auf bezahlte Pflichtfortbildungen während der Arbeitszeit
- Folgen unwirksamer Befristungen
- auflösend bedingten Arbeitsverhältnissen
- Informationspflichten über freie bzw. unbefristete Arbeitsplätze
- sowie auf den Änderungen im BEEG, PflegeZG und FPfZG.

Die große Anzahl neuer Entscheidungen des BAG und des EuGH sowie richtungsweisende Urteile der Instanzgerichte sind durchgängig berücksichtigt.