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Beschreibung:

Folgende Printwerke sind in dieser Online-Datenbank u.a. verfügbar

Erscheinungsweise: online

Bezugspreis für 1 Nutzer für 2024 jährlich 79,00 €

Kündigung: 6 Wochen zum Jahresende nach Ablauf einer 12-monatigen Laufzeit

Die Werk erläutert alle in der Verfahrenspraxis wichtigen Bestimmungen des Ordnungswidrigkeitenrechts und der entsprechenden Vorschriften der StPO: das Standardwerk bei Bußgeldverfahren aller Bundes- und Landesbehörden sowie der Städte und Gemeinden.

Die „Praxis des Bußgeldverfahrens“ ist das umfassende Standardwerk für das Bußgeldverfahren aller Bundes- und Landesbehörden, Städte und Gemeinden. Erläutert werden alle in der Verfahrenspraxis wichtigen Bestimmungen des Ordnungswidrigkeitenrechts und der im Bußgeldverfahren entsprechend geltenden Vorschriften der Strafprozessordnung.

Das Werk orientiert sich dabei am Ablauf des Verfahrens von der Einleitung über die Amtsermittlung, alle zu erlassenden Bescheide, das Rechtsbehelfsverfahren bis zur Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen. Jeder Verfahrensschritt ist mit zahlreichen Mustern von Bußgeldbescheiden, sonstigen Bescheiden und dienstlicher Dokumente, sowie Beispielen und Grafiken erläutert.

Die „Praxis des Bußgeldverfahrens“ stellt den Übergang von der Papier- zur elektronischen Bußgeldakte („E-Akte“) und die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zwischen den Verfahrensbeteiligten dar.

Schwerpunkte der Praxis des Bußgeldverfahrens sind:
- Einleitung des Bußgeldverfahrens gegen natürliche und juristische Personen
- Maßnahmen zur Amtsaufklärung und Sicherung des Tatnachweises
- Anhörung der Verfahrensbeteiligten, Unterbrechung der Verfolgungsverjährung
- Erlass und Zustellung aller Bußgeld- und sonstigen Bescheide
- Rechtsbehelfsverfahren, Nachermittlungen, Abgabe über die Staatsanwaltschaft
- Vertretung der Verwaltungsbehörde im gerichtlichen Bußgeldverfahren
- Vollstreckung von Bußgeld- und sonstigen Bescheiden
- Datenschutz und Dateiregelungen im Bußgeldverfahrenen

Die Praxis des Bußgeldverfahrens berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung bis April 2019 und zahlreiche neue und geänderte Vorschriften der laufenden Legislaturperiode mit Auswirkung auf das Bußgeldverfahren.

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