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Beschreibung:

Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.

Neben dem Aspekt der Strafverfolgung zielt das präventiv ausgerichtete Geldwäschegesetz darauf ab, durch Sorgfalts- und Aufsichtspflichten für bestimmte Personenkreise Verdachtsfälle der Geldwäsche möglichst frühzeitig zu erkennen.

Ein wichtiger Ansatz bei der Geldwäschebekämpfung ist die Verhinderung anonymer wirtschaftlicher Transaktionen. Daher sind insbesondere Banken und Versicherungsunternehmen, aber auch Immobilienmakler, Spielbanken und Güterhändler verpflichtet, ihre Vertragspartner zu identifizieren, wirtschaftliche Berechtigungen abzuklären und verdächtige Transaktionen oder Geschäftsvorfälle der beim Zoll ansässigen FIU (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) zu melden. Zum Kreis der nach dem Gesetz Verpflichteten gehören aber auch die rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Das GwG verlangt von den Verpflichteten zunächst das Vorliegen eines wirksamen Risikomanagements. Daneben müssen sie allgemeine und verstärkte Sorgfaltspflichten beachten.

Oft ist gerade kleineren Unternehmen und Organisationen nicht klar, welche Konsequenzen die Verschärfung des GwG mit sich gebracht hat und wie sie die rechtlichen Anforderungen umsetzen können, um etwaige Sanktionen zu vermeiden.

Der „Praxisleitfaden Geldwäscheprävention“ gibt eine gebündelte Übersicht zu den Rechten und Pflichten der „Verpflichteten“ unter dem neuem Geldwäschegesetz (GwG). Darüber hinaus informiert er die beratenden Berufe, wie Mandanten umfassend und rechtssicher bei Erfüllung ihrer Pflichten unterstützt werden können.