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Reihe: Polizeirecht kommentiert

Neuregelung des POG erfordert Neuauflage

Die Neuauflage des Kommentars berücksichtigt alle Gesetzesänderungen seit Erscheinen der Vorauflage. Der Gesetzgeber reagiert mit teils stark geänderten Regelungen auf die aktuellen Herausforderungen. Zu diesen zählt z.B. die andauernde terroristische Bedrohungslage, die das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung nachhaltig tangiert. Daneben wird auf das veränderte Nutzerverhalten im Bereich von Telekommunikation und Telemedien sowie das veränderte Kommunikationsverhalten von Gefährdern und Straftätern eingegangen. Darüber hinaus wurden die gesetzlichen Ermächtigungen an aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts angepasst.
Das ist neu im rheinland-pfälzischen Polizeirecht

Die Polizei verfügt künftig über Kennzeichenlesegeräte, die anlassbezogen eingesetzt werden können. Verdeckte Datenerhebungen sind jetzt bereits im Vorfeld konkreter Gefahren zulässig, wenn es um die Verhütung terroristischer Straftaten geht.

Die Einführung neuer Einsatzmittel (Bodycam) wurde ebenfalls im Gesetz abgebildet.
Ebenso wurde der Fortentwicklung in der Rechtsprechung zum umfassenden Bereich des Schutzes von Persönlichkeitsrechten und personenbezogenen Daten Rechnung getragen. Bisher schlichte Generalklauseln zur Datenerhebung, -speicherung und -übermittlung wurden durch bereichsspezifische Ermächtigungsnormen ersetzt.
Neue Organisationsstruktur

Ferner berücksichtigt die 5. Auflage des Kommentars die vom Gesetzgeber veränderte Organisationsstruktur, die die Effektivität der Polizeiarbeit sowohl bei der Strafverfolgung als auch bei der Verhütung von Straftaten verbessert. Ein neues Polizeipräsidium »Einsatz, Logistik und Technik (PP ELT)« soll zukünftig als landesweit zuständiges Polizeipräsidium einsatzunterstützend tätig sein und Zuständigkeiten, Aufgaben sowie Aufbau- und Ablauforganisationen der BePo, des WSPA und der ZPT bündeln. Die Landespolizeischule ist in der Hochschule der Polizei aufgegangen.
Das leistet der Kommentar

Die bewährte Struktur des Kommentars wurde beibehalten. Die Erläuterungen erleichtern zum einen die sachgerechte Entscheidung im Eilfall und ermöglichen zum anderen eine vertiefte Einarbeitung in die einzelnen Fachgebiete.

Zahlreiche Fallbeispiele und die Darstellung grundsätzlicher Probleme des Verfassungs- und Polizeirechts unterstützen den Leser bei diesen Aufgaben. Studierende schätzen den Kommentar als kompetentes Nachschlagewerk zum rheinland-pfälzischen Polizeirecht.