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- Roquette, Andreas J. / Schweiger, Daniel (Hrsg.)
- Vertragsbuch Privates Baurecht
- mit Vertragsmustern zum Download
- 978-3-406-70868-8
- C.H. Beck
- 3. Aufl. 2020
- Handbuch
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei
Beschreibung:
Mit seiner Konzeption und umfassenden Kommentierung der Vertragsformulare hebt sich das Werk von der übrigen baurechtlichen Literatur ab. Die Veröffentlichung der Musterverträge als Ganzes erleichtert die Arbeit ebenso wie zusammenfassende Praxishinweise.
Inhaltlich wird der gesamte Bereich des Bau- und Architektenrechts abgedeckt. Dabei berücksichtigt das Werk neben etablierten Standardverträgen vor allem moderne Vertragsformen und internationale Regelwerke.
Kommentiert sind:
- Architektenvertrag
- Generalplanervertrag
- Projektsteuerungsvertrag
- Standard-VOB-Vertrag
- Generalunternehmervertrag
- Generalübernehmervertrag
- Subunternehmervertrag
- GMP-Vertrag
- Anlagenbauvertrag
- Sicherheiten
- Schieds- und Mediationsklauseln
- Vereinbarungen zu Schiedsgutachten
- Adjudikation
- ARGE-Verträge
- FIDIC-Standardbedingungen
- Internationaler Konsortialvertrag
- PPP-Projektvertrag.
Die zusätzliche Bereitstellung der Vertragsmuster als Download erleichtert die Arbeit bei der Vertragsgestaltung.
Durch das Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen, durch den das Bauvertragsrecht umfassend überarbeitet wird. Der Entwurf sieht neue Regelungen im Werkvertragsrecht vor sowie eine wichtige Änderung im Kaufrecht in Bezug auf die Gewährleistung für mangelhaftes Baumaterial. Hierdurch soll für mehr Verbraucherschutz gesorgt werden.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sollen spezielle Regelungen für den Bauvertrag und den Verbraucherbauvertrag eingeführt werden. Kernpunkte der geplanten Neuregelung sind:
- Einführung eines Anordnungsrechts des Bestellers einschließlich Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen
- Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Abnahme
- Normierung der Kündigung aus wichtigem Grund
- Einführung einer Baubeschreibungspflicht des Unternehmers (beim Verbraucherbauvertrag)
- Verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit (beim Verbraucherbauvertrag)
- Zweiwöchiges Widerrufsrecht für den Besteller (beim Verbraucherbauvertrag)
Ferner sollen spezielle Regelungen für den Architekten- und Ingenieurvertrag eingeführt werden. Im Zuge dessen sollen Architekten und Ingenieure haftungsmäßig entlastet werden.