Datenbanken finden und testen

mein-bibliothekar.de 2.0

Unsere Buchhandlung

e-books

Versand und Lieferung

Buchlieferungen innerhalb Deutschlands erfolgen für Sie generell ohne Porto- und Verpackungskosten! Besuchen Sie auch unsere Buchhandlung in München.

Sprachauswahl

Unsere fremdsprachigen Kunden finden hier Informationen über unsere Firma in englischer, italienischer und spanischer Sprache

105,93 € EURO
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei

Beschreibung:

Folgende Printwerke sind in dieser Online-Datenbank u.a. verfügbar

Erscheinungsweise: online

Bezugspreis für 3 Nutzer (jährliche Abrechnung) für 2024 jährlich 105,93 €
Vorzugspreis für 3 Nutzer (monatliche Abrechnung) für 2024 jährlich 189,78 €
Kündigung bei jährlicher Abrechnung: 3 Monate vor Ende einer 12-monatigen Laufzeit, danach Verlängerung um weitere 12 Monate
Kündigung bei monatlicher Abrechnung: 5 Werktage vor Ablauf des Monats, danach Verlängerung um einen weiteren Monat


In dem Formularbuch finden Sie neben klassischen Vertragsmustern auch Berechnungsbeispiele, Checklisten und Schriftsatzmuster zu speziellen Problemfällen.

Das Formularbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht hält die für die praktische Umsetzung einer Vielzahl von Rechtsfragen erforderlichen Arbeitshilfen bereit.

Neu in der 4. Auflage:
- Vollständig neu verfasster - auf die am 01.12. in Kraft tretende WEG-Reform angepasster - WEG-Teil
- Zahlreiche neu ergangene Entscheidungen; beispielsweise die neueste BGH-Rechtsprechung zum Thema »Schönheitsreparaturen« und die neueste richtungsweisende Entscheidung zur Mieterhöhung nach Modernisierung

Zum 1.12.2020 wird ein durch das (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) umfassend reformiertes Wohnungseigentumsgesetz in Kraft treten. Der Bundestag hat die Reform am 17.09.2020 endgültig beschlossen, der Bundesrat hat am 09.10.2020 zugestimmt. Alle Formulare wurden auf das neue Recht angepasst.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung zum Mietrecht, das sogenannte Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG) ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Hierzu sind einschlägige Formulare, die wegen der Neuregelung erforderlich sind, z.B. zu Auskunftspflichten des Vermieters bezüglich vorheriger Miethöhen und Renovierungshöhen aufgenommen.