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Der durchgehend überarbeitete Kommentar Hessisches Straßengesetz (HStrG) bezieht sowohl alle wesentlichen Richtlinien und Ministerialerlasse als auch die neueste, höchstrichterliche Rechtsprechung und Literatur ein. Komplexere Sachverhalte werden durch sorgsam eingestreute Grafiken, Diagramme und Anhänge verdeutlicht.

Ebenfalls berücksichtigt werden die flankierende Gesetzgebung und Querschnittsmaterien, wie z.B.: Verkehrssicherungspflicht, Abgrenzung Gemeingebrauch/Anliegergebrauch (sog. „Trinkersatzung“ in Fußgängerzonen), Abgrenzung Gemeingebrauch/Sondernutzung bei Plakatanschlägen auf Bauzäunen und der Nutzung eines sog. Big-Bikes, Diskussion um die Privatisierung der öffentlichen Sicherheit in Fußgängerzonen, „erdrosselnde“ Wirkung von Straßenreinigungsgebührensatzungen, Reinigungskostenproblematik bei Fahrbahnverschmutzungen, Widmungsfiktion, Bedeutung der TA-Lärm für den Straßenbau, Planrechtfertigung bei nachträglich planfestgestellten Lärmschutzanlagen, bei Diskussion um die Folgekosten für Telekommunikationsleitungen bei Straßenänderungen, Enteignungsermächtigung bei der Straßenplanung und planerische Abwägung bei öffentlichen Parkplatzanlagen sowie des Notwegerechts bei bergrechtlichem Betriebsplan.

Sinn und Zweck der Neuregelungen des Hessischen Straßengesetzes in der Fassung vom 8.6.2003, mit zwischenzeitlich erfolgten Änderungen, werden - auch unter Einbeziehung der Gesetzesbegründung - ausführlich kommentiert, so z.B. die neue Straßenanliegerregelung, die Ausbauverbote, die Anordnungen bei unerlaubter Straßenbenutzung, die Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde zur Umweltverträglichkeitsprüfung (Umsetzung von EU-Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung), die Neuregelungen der Veränderungssperre und der vorzeitigen Besitzeinweisung.