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- Linke, Benjamin
- VO (EG) 1370/2017
- Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste. Kommentar
- 978-3-406-64022-3
- C.H. Beck
- 2. Aufl. 2018
- Kommentar
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Beschreibung:
Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher
Seit 3. Dezember 2009 ist die EU-Verordnung Nr. 1370/2007 in Kraft. Unter den Regelungen der Verordnung hatte für die Vergabe von Aufträgen über Leistungen im Schienen- und Straßenpersonenverkehr in Europa und in Deutschland eine neu Ära begonnen. Die Verordnung etalierte ein neues europaweit einheitliches spezialvergaberechtliches und spezialbeihilferechtliches System. Dieses Regelungsgeflecht wird nun durch die Änderungsverordnung Nr. 2016/2338 zum 24. Dezember 2017 novelliert. Die neue Verordnung bringt auf europäischer Ebene vor allem signifikante Richtungsänderungen zur Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im Schienenverkehr mit sich. Da die Verordnung unmittelbar wirkt (Art. 288 Abs. 2 AEUV), bedarf sie, anders als Richtlinien, als solche keiner Umsetzung in das nationale Recht.
Inhalt
Inhalt EU-Verordnung 1370
- Zweck und Anwendungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Vergabe und Ausgestaltung Öffentlicher Dienstleistungsaufträge
- Obligatorischer Inhalt öffentlicher Dienstleistungsverträge und allgemeiner Vorschriften
- Spezifikation gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen
- Arbeitnehmerübergang sowie Qualitäts- und Sozialstandards in Ausschreibungen
- Zugang zum Eisenbahn-RollmaterialNeue Direktvergabetatbestände im SPNV auf europäischer Ebene
- Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
- Veröffentlichungs- und Transparenzpflichten
- Vereinbarkeit von Ausgleichsleistungen mit dem Vertrag
- Übergangsregelungen
Seit dem Erscheinen der Erstauflage des Kommentars hat die Europäische Kommission umfangreiche Leitlinien zur Interpretation der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erlassen, die die Praxis der Vergabe und beihilfenrechtlichen Finanzierung von ÖPNV-Leistungen nachhaltig beeinflussen. Überdies ist der nationale Rechtsrahmen an die Vorgaben der Verordnung Nr. 1370/2007 angepasst worden. Letzteres umfasst vor allem Adaptionen im Personenbeförderungsgesetz, aber auch Modifikationen durch die im letzten Jahr umgesetzte Novellierung des allgemeinen (GWB-)Vergaberechts.
Die Verordnung Nr. 1370/2007 hat vor diesem Hintergrund in der deutschen Rechtspraxis des öffentlichen Personennahverkehrs eine wichtige Stellung eingenommen.