Zeugenbeeinflussung durch Rechtsanwälte
Watschinger, Georg
Produktnummer:
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Autor: | Watschinger, Georg |
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Themengebiete: | Anwaltschaft, Anwälte Berufsverbot Beweisaufnahme Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein Internationales Recht: Schiedsgerichtsbarkeit Internationales Recht: Zivilprozessrecht Recht Rechtsanwalt Rechtsethik und Standesrecht Schiedsverfahren Suggestivfragen Zeugen Zeugenmanipulation Zivilrecht, Privatrecht, allgemein Zuegenbeeinflussung witness statements |
Veröffentlichungsdatum: | 02.06.2015 |
EAN: | 9783704670052 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 236 |
Produktart: | Unbekannt |
Verlag: | Verlag Österreich |
Untertitel: | ZPO - Schiedsverfahren - Standesrecht |
Produktinformationen "Zeugenbeeinflussung durch Rechtsanwälte"
Witness preparation, witness statements, Suggestivfragen etc haben vom US-Recht über internationale Schiedsverfahren Eingang in das Tätigkeitsspektrum kontinentaleuropäischer Anwälte gefunden. Doch ist die Anwendung dieser Methoden überhaupt zulässig? Kann sich der Österreicher damit auch im ordentlichen Verfahren einen Vorteil verschaffen? In den meisten europäischen Ländern ist der vorprozessuale Kontakt mit Zeugen durch das anwaltliche Standesrecht oft empfindlich beschränkt. In Österreich gilt die Regel, dass "unzulässige Beeinflussung" zu "vermeiden" ist. Zeugenvorbereitung bedeutet nicht Zeugenmanipulation: oft ist es notwendig, den Zeugen oder die Partei durch entsprechendes Training vor den Angriffen des Gegners zu schützen. Selbst kann man hingegen durch geschickte Fragetechnik den lügenden Zeugen der Gegenseite möglicherweise überführen. Die Glaubwürdigkeit von Zeugen ist im großen Schiedsverfahren wie vor dem Bezirksgericht oft das Zünglein an der Waage und von entscheidender Bedeutung. In diesem Buch wird erstmals in aller Tiefe behandelt, wie weit Anwälte aus Österreich, Deutschland und der Schweiz bei der Vorbereitung von Zeugen tatsächlich gehen dürfen, ohne die Grenzen zu überschreiten. Eine spannende Gratwanderung, denn während auf der einen Seite die perfekte Beweisaufnahme grüßt, lauert auf der anderen Seite die schlimmste Sanktion für jeden Anwalt: Berufsverbot!

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