Wehrdisziplinarordnung
Dau, Klaus
Produktnummer:
16A62434877
| Autor: | Dau, Klaus |
|---|---|
| Themengebiete: | Wehrrecht Öffentliches Recht |
| Veröffentlichungsdatum: | 31.07.2026 |
| EAN: | 9783800678181 |
| Auflage: | 009 |
| Sprache: | Deutsch |
| Seitenzahl: | 1000 |
| Produktart: | Gebunden |
| Verlag: | Vahlen, Franz, GmbH, Verlag Vahlen Franz GmbH |
| Untertitel: | Kommentar |
Produktinformationen "Wehrdisziplinarordnung"
Zum WerkDas Werk vermittelt das Verständnis für das militärische Disziplinarrecht, indem es bei allen wichtigen Fragen die nötige Interpretationshilfe gibt. Obwohl die Wehrdisziplinarordnung eine Verfahrensordnung ist, sind Fragen des materiellen Disziplinarrechts dann in die Erläuterungen einbezogen worden, wenn es der unmittelbare Zusammenhang mit dem Verfahrensrecht erfordert.Vorteile auf einen Blickkomplette Neubearbeitung mit sämtlichen Änderungen durch das 3. WehrDiszNOGgibt bei allen Fragen die richtige InterpretationshilfeRechtsprechung und Literatur auf neuestem StandZur NeuauflageDurch das Dritte Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung anderer soldatenrechtlicher Vorschriften (3. WehrDiszNOG) wurde die Wehrdisziplinarordnung (WDO) aus dem Jahre 2001 aufgehoben. Mit Wirkung vom 1. April 2025 trat die neue Wehrdisziplinarordnung (WDO 2024) in Kraft.Dem Auftrag, durch eine schnelle und effektive Reaktion auf Dienstvergehen zur Funktionsfähigkeit der Streitkräfte beizutragen, konnte das Disziplinarrecht in den vergangenen Jahren nicht mehr uneingeschränkt gerecht werden. Die starke Belastung der Truppendienstgerichte und der Wehrdisziplinaranwaltschaften führte zu einer stetigen Zunahme der Dauer gerichtlichen Disziplinarverfahren. Eine zeitnahe und konsequente Reaktion auf Dienstvergehen ist jedoch für einen effektiven Schutz der militärischen Ordnung von zentraler Bedeutung.Ziel der Änderungen durch das 3. WehrDiszNOG und der Neubekanntmachung der WDO war eine Beschleunigung des Verfahrens, die Neugestaltung der Verfahren für Disziplinargerichtsbescheide und die Möglichkeit ihrer Beantragung durch die Wehrdisziplinaranwaltschaft. Zugleich werden Disziplinarvorgesetzte in der Ausübung ihrer Disziplinarbefugnis gestärkt und die gerichtlichen Disziplinarverfahren vereinfacht.Insgesamt wurde eine Verbesserung des rechtlichen Instrumentariums und eine Stärkung der Disziplinarvorgesetzten (Anpassung der Vorschriften über das Verfahren bei Durchsuchungen an die aktuellen technischen Entwicklungen sowie die Erweiterung des Kataloges der einfachen Disziplinarmaßnahmen) bewirkt.Die genannten Änderungen wurden in der Neukommentierung berücksichtigt, die Literatur und die gesamte Rechtsprechung seit der Vorauflage wurden auf den neuesten Stand gebracht.ZielgruppeFür Richterinnen und Richter der Truppendienstgerichte, Rechtsberaterinnen und Rechtsberater und Rechtslehrerinnen und Rechtslehrer der Bundeswehr, Rechtsanwaltschaft, Disziplinarvorgesetzte.
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