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Verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Sachmängel beim Warenkauf?

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Produktnummer: 18ce4e7e1ca504440e8ce173dc50d1ffad
Autor: Kirsten, Stefan
Themengebiete: Haftung Kauf Rechtsvergleichung Verschulden Ökonomische Analyse des Rechts
Veröffentlichungsdatum: 01.05.2009
EAN: 9783161498923
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 467
Produktart: Gebunden
Verlag: Mohr Siebeck
Produktinformationen "Verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Sachmängel beim Warenkauf?"
Während eine Vielzahl ausländischer Rechtsordnungen zu einer Garantiehaftung nach dem Vorbild des Common Law tendiert, folgt das deutsche Privatrecht traditionell dem Verschuldensprinzip. Gleichwohl hat die Kritik an demselben neuen Auftrieb durch die Reformierung des §276 BGB erhalten, dessen unscharfe Formulierung massive Zweifel am Geltungsanspruch des Verschuldensprinzips nährt. Stefan Kirsten untersucht am Beispiel des Kaufgewährleistungsrechts, inwieweit diese Zweifel begründet sind. Dazu referiert er zunächst den Diskussionsstand, bevor er die einzelnen Modalitäten des §276 BGB beleuchtet. Anhand der Kriterien der Gesetzesauslegung erörtert er, warum sich das Verschuldensprinzip nicht mit einem pauschalen Rekurs auf allgemeine Rechtsgrundsätze legitimieren lässt. Sodann zeigt er durch einen Vergleich des deutschen und des anglo-amerikanischen Warenkaufrechts die Bedenken gegenüber der Sachgerechtigkeit einer Garantiehaftung auf. Diese werden im Verlauf einer ökonomischen Analyse zur Gewissheit: Der Autor legt dar, dass die im reformierten Sachmängelrecht verwirklichte Variante einer verschuldensabhängigen Schadensersatzpflicht dem normativ-hypothetischen Willen der Kaufvertragsparteien und damit dem Prinzip des pacta sunt servanda entspricht. Dieses rechtfertigt eine Garantie- bzw. Risikohaftung nur zum Schutz des käuferischen Vertrauens sowie zur Gewährleistung einer Kongruenz von Chance und Risiko. Im Lichte dieser Erkenntnis erläutert Stefan Kirsten abschließend, warum für eine Schadensersatzhaftung jenseits von §276 BGB keinerlei Bedürfnis besteht.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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