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Verkehrssicherungspflichten in Wohnungseigentumsanlagen

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Produktnummer: 18bc555adc4fd64a0db83ed5fa67f1d50c
Autor: Hochleitner, Clara
Themengebiete: Eigentümergemeinschaft HAUSBETREUUNG Haftung MIETER MRG Recht SCHADENERSATZRECHT Schadensersatz, Zivilprozess Sorgfaltsmaßstab VERWALTER Verkehrssicherungspflichten WEG 2002 WOHNRECHT ÖNORM B 1300
Veröffentlichungsdatum: 04.10.2017
EAN: 9783704677952
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 438
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Verlag: Verlag Österreich
Untertitel: Pflichtenträger, Haftungssphären und Sorgfaltsmaßstab
Produktinformationen "Verkehrssicherungspflichten in Wohnungseigentumsanlagen"
Haftungsfragen in Wohnungseigentumsanlagen Verkehrssicherungspflichten in Wohnungseigentumsanlagen werfen als Querschnittsmaterie nicht nur Fragen des Wohnungseigentumsrechts, sondern auch des Schadenersatzrechts auf. Die Judikatur musste sich bereits in zahlreichen Entscheidungen mit der Bestimmung von Pflichtenträgern, Haftungssphären und Sorgfaltsmaßstab auseinandersetzen. Neue Brisanz erlangt die Thematik durch die ÖNORM B 1300, die nunmehr "Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude" vorsieht. Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Verkehrssicherungspflichten in Wohnungseigentumsanlagen erstmals umfassend und kritisch für Wissenschaft und Praxis. Insbesondere werden folgende Rechtsfragen beantwortet: - Ist die Eigentümergemeinschaft im Rahmen der relevanten Anspruchsgrundlagen passivlegitimiert? - Für welche Liegenschaftsteile besteht eine Verantwortlichkeit der Eigentümergemeinschaft bzw der Wohnungseigentümer? - Wie ist das Phänomen der "Übertragung" der Verkehrssicherungspflichten dogmatisch richtig einzuordnen und unter welchen Voraussetzungen können die Verkehrssicherungspflichten auch auf die Wohnungseigentümer selbst "übertragen" werden? - Haftet die Eigentümergemeinschaft auch gegenüber geschädigten Wohnungseigentümern oder Mietern? - Kann der Verwalter, als primäres Handlungsorgan der Eigentümergemeinschaft, persönlich in Anspruch genommen werden? - Wie ist der Sorgfaltsmaßstab näher zu konkretisieren und ist dabei von einem "dynamischen" Verständnis des privaten Haftungsrechts auszugehen? Diese Arbeit wurde mit dem Franz-Gschnitzer-Preis ausgezeichnet.
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