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Verfassungsfragen der Richterwahl.

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Produktnummer: 16A532356
Autor: Böckenförde, Ernst-Wolfgang
Themengebiete: Grundrecht Jurist / Richter Nordrhein-Westfalen / Recht Richter Unantastbarkeit Verfassungsrecht Wahl - Wahlrecht
Veröffentlichungsdatum: 03.09.1998
EAN: 9783428032174
Auflage: 002
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 144
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Verlag: Duncker & Humblot Duncker & Humblot GmbH
Untertitel: Dargestellt anhand der Gesetzentwürfe zur Einführung der Richterwahl in Nordrhein-Westfalen.
Produktinformationen "Verfassungsfragen der Richterwahl."
Die Untersuchung, die zuerst vor 24 Jahren erschienen und seit längerem vergriffen ist, wird hier unverändert neu aufgelegt. Sie wieder zugänglich zu machen, rechtfertigt sich aus der Aktualität, die der Frage der Richterwahl, ihrem Ob und ihrer näheren Ausgestaltung, nach wie vor zukommt. So ist kürzlich die Einführung einer Richterwahl in Nordrhein-Westfalen, das sie bisher nicht kennt, wieder in die Diskussion gekommen und durch eine neue gutachtliche Äußerung begleitet worden (Ehlers, Dirk: Verfassungsrechtliche Fragen der Richterwahl. Zu den Möglichkeiten und Grenzen der Bildung von Richterwahlausschüssen. 91 S. 1998 (MBR 116) ¿ 40,-). Die Art und Weise der Bestellung der Richter, denen die Wahrnehmung unabhängiger, nur dem Gesetz unterworfener und an Gesetz und Recht gebundener Rechtsprechung anvertraut ist, gehört zu den Grundproblemen einer demokratisch-rechtsstaatlichen Verfassungsordnung. Sie kann unterschiedlich geregelt werden, steht aber nicht einem Belieben offen. Die Schrift hat seinerzeit über die durch den Gutachtenauftrag bedingten kompetenzrechtlichen Fragen hinaus die verfassungsrechtlichen Strukturprinzipien in Blick genommen, an denen sich die Regelung der Bestellung der Richter orientieren muß, und untersucht, welche Folgerungen sich daraus ergeben. Wenn es ihr dabei gelungen ist, zu einer Gesamtbehandlung der Verfassungsfragen der Richterwahl zu gelangen, wie ein Rezensent gemeint hat (vgl. Hans-Peter Ipsen, DVBl. 1975, S. 278), mag sie auch heute noch für die verfassungsrechtliche Diskussion von Nutzen sein.
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