Verfahrensrechtliche Regelungen zur Einkünfteabgrenzung zwischen nahestehenden Kapitalgesellschaften im deutschen nationalen und internationalen Steuerrecht
Sassmann, Juliane
Produktnummer:
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Autor: | Sassmann, Juliane |
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Themengebiete: | Aufzeichnungspflicht Einkünfteabgrenzung Juliane Kapitalgesellschaften Mitwirkungspflicht Regelungen deutschen internationalen nahestehenden nationalen |
Veröffentlichungsdatum: | 13.05.2011 |
EAN: | 9783631606216 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 292 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Verlag: | Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften |
Produktinformationen "Verfahrensrechtliche Regelungen zur Einkünfteabgrenzung zwischen nahestehenden Kapitalgesellschaften im deutschen nationalen und internationalen Steuerrecht"
Als Reaktion auf den Anstieg innerkonzernlicher Transaktionen über Staatsgrenzen hinweg werden die nationalen Steuerverwaltungen zunehmend sensibler für die Auswirkungen dieser Entwicklung auf das nationale Steuersubstrat. Standen zunächst die zutreffende Einkommenszuordnung und die relevanten Maßstäbe der Einkünfteabgrenzung im Fokus der nationalen und internationalen Diskussion, sind im letzten Jahrzehnt zunehmend auch verfahrensrechtliche Aspekte in den Mittelpunkt gerückt, insbesondere Fragen der Beweislast und der Mitwirkung der Steuerpflichtigen bzw. der Dokumentation innerkonzernlicher Transaktionen. Diese Arbeit untersucht die Mitwirkungspflichten deutscher Kapitalgesellschaften im Rahmen der Überprüfung ihrer Liefer- und Leistungsbeziehungen zu inländischen und ausländischen nahestehenden Personen durch die deutsche Finanzverwaltung. Ziel der Arbeit ist es, die Unterschiede zwischen den verfahrensrechtlichen Regelungen für Sachverhalte mit und ohne Auslandsbezug darzustellen, zu vergleichen und in das grundlegende verfahrensrechtliche Modell der Abgabenordnung einzuordnen. Hiervon ausgehend werden Aussagen über die Zulässigkeit der derzeitigen rechtlichen Regelungen, insbesondere § 1 AStG und § 90 Abs. 3, § 162 Abs. 3, 4 AO getroffen und ihre Grenzen ausgelotet.

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