Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz. UmwG, UmwStG
Produktnummer:
18146318c7ec3849d8bbc154b5d4a5e244
Themengebiete: | Brexit Formwechsel Handelsrecht SE-Verordnung Spaltung Spruchverfahren Steuerrecht Umwandlungen Umwandlungssteuererlass Umwandlungsänderungsgesetz |
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Veröffentlichungsdatum: | 28.03.2024 |
EAN: | 9783406779671 |
Auflage: | 10 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 2549 |
Produktart: | Gebunden |
Herausgeber: | Hörtnagl, Robert Schmitt, Joachim |
Verlag: | C.H.Beck |
Produktinformationen "Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz. UmwG, UmwStG"
Zum WerkDer Kommentar erläutert das Umwandlungsrecht in einem Band sowohl aus handelsrechtlicher als auch aus steuerrechtlicher Sicht.Hervorzuheben sindgrundlegende Überarbeitung unter Berücksichtigung aller Entwicklungen in der Gesetzgebung,Auswertung von Literatur und Rechtsprechungumfassende Darstellung der bilanziellen Abbildung einer Umwandlung für alle beteiligten Rechtsträgergeschlossene Darstellung arbeitsrechtlicher FragestellungenZum Steuerrecht:umfassende Einarbeitung der Ansicht der Finanzverwaltung, insbesondere im UmwandlungssteuererlassAnhänge zu den Verkehrssteuern sowie zur verbindlichen AuskunftBesonders herauszustellen ist die Tatsache, dass das gesamte Umwandlungsgesetz und das gesamte Umwandlungssteuergesetz handlich in einem Band kommentiert sind.Vorteile auf einen BlickHandels- und Steuerrecht in einem Bandmit ausführlicher Darstellung zu arbeitsrechtlichen FragenpraxisnahZur NeuauflageAus dem Bereich der Gesetzgebung ist insbesondere hinzuweisen aufVerordnung zu § 27 Absatz 15 des Umwandlungssteuergesetzes v. 18. Dezember 2020 (BGBl. 2020 I S. 3042)Die Änderungen durch Art. 58 MoPeGNeu: §§ 39-39f UmwG - Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen RechtsNeu: §§ 41 und 42 UmwG: Verschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften statt §§ 41-45 UmwG aF.Neu gefasster § 191 Nr. 1 UmwGNeu gefasster § 214 UmwG (Möglichkeit des Formwechsels)Zum Statuswechsel gemäß § 707c BGB nF wird im Rahmen des § 1 UmwG Stellung genommen.Änderungen durch Art. 17 DiRuG: §§ 19, 22, 137 und 201 UmwGÄnderungen durch Art. 14 Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz: §§ 11 und 321 UmwGÄnderungen durch das UmRUG, insbesondere im Hinblick auf grenzüberschreitende VorgängeAus dem Bereich des Steuerrechts ist auf das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts hinzuweisenZielgruppeFür Richterinnen und Richter, Rechtsanwaltschaft, Fachanwaltschaft für Steuerrecht, Steuerberatung.

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