Taktik im familiengerichtlichen Verfahren
Roßmann, Franz-Thomas
Produktnummer:
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Autor: | Roßmann, Franz-Thomas |
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Themengebiete: | Familiengericht Familienrecht Kindesunterhalt Kindschaftssachen Zivilrecht Zugewinnausgleichsansprüche |
Veröffentlichungsdatum: | 01.03.2025 |
EAN: | 9783472098539 |
Auflage: | 7 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 920 |
Produktart: | Gebunden |
Verlag: | Hermann Luchterhand Verlag |
Produktinformationen "Taktik im familiengerichtlichen Verfahren"
Die familienrechtliche Verfahrensführung bringt besondere Anforderungen mit sich. Insbesondere bei Unterhalt, Umgang mit Kindern oder Gewaltschutzsachen spielt die einstweilige Anordnung eine große Rolle. Daneben ist der Scheidungsverbund als Besonderheit des Familienrechts hervorzuheben; es ist von zentraler Bedeutung für den Erfolg des Mandats diesen zu nutzen bzw. umgekehrt diesen zu vermeiden oder durch gezielte Anträge aufzulösen. Dies gilt gerade auch im Hinblick auf Zugewinnausgleichsansprüche, bei denen die Verfahrenstaktik für den Erfolg ausschlaggebend sein kann. Schließlich werden viele Verfahren erst in 2. Instanz entschieden; die Beschwerde ist eine zweite Tatsacheninstanz mit etlichen verfahrensrechtlichen Besonderheiten. Das Handbuch stellt das Verfahren im Familienrecht mitsamt seiner Besonderheiten ausführlich dar und will strategische Möglichkeiten für eine erfolgreiche Verfahrensführung aufzeigen. Der Autor bearbeitet das gesamte Verfahrensrecht praxisorientiert und systematisch und schafft Verknüpfungen zum materiellen Recht. Für den schnellen Überblick ist jedem Kapitel eine Einleitung mit dem Titel »Das Wichtigste in Kürze« vorangestellt. NEU in der 7. Auflage: • Berücksichtigt alle aktuellen Entwicklungen im Familienrecht, insbes. die anstehenden Reformen, die bereits Vorwirkungen entfalten. • Die aktuelle Rechtsprechung ist eingearbeitet, z.B. zur vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft, Kindschaftssachen und zum Ehegatten- und Kindesunterhalt (Wechselmodell). • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind zur aktiven Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (vgl. § 130d ZPO) verpflichtet. Darauf wird ausführlich eingegangen, insbes. in Zusammenhang mit der Einhaltung erforderlicher Schriftformen und Fristen bzw. der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

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