Strukturelle Vorgaben der Strafprozessordnung für die Vernehmung zur Sache
Wilke, Martin
Produktnummer:
18066366ee30a74d03bfc9a637cf66e5fa
Autor: | Wilke, Martin |
---|---|
Themengebiete: | Aussagepsychologie Fragerecht Strafprozessrecht Strafverteidigung Zeugenvernehmung |
Veröffentlichungsdatum: | 10.02.2020 |
EAN: | 9783631802670 |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | Gebunden |
Verlag: | Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften |
Untertitel: | Die Entstehung der Vernehmungsstruktur des § 69 StPO unter besonderer Berücksichtigung der Teilhabemöglichkeiten der Verteidigung – zugleich eine Gegenüberstellung mit aussagepsychologischen Grundsätzen |
Produktinformationen "Strukturelle Vorgaben der Strafprozessordnung für die Vernehmung zur Sache"
Die zentrale Bedeutung des Zeugenbeweises steht in beachtenswertem Gegensatz zu den kargen gesetzlichen Regelungen zur Vernehmung. Nach § 69 StPO folgt auf einen anfänglichen Bericht nötigenfalls das Verhör. Zwar ist dem Verteidiger hierbei nach § 240 Abs. 2 StPO auf Verlangen zu gestatten, Fragen an den Zeugen zu richten. Nach herrschender Meinung soll er aber nur genau umrissene und inhaltlich beschränkte Fragen stellen dürfen. Zusammenhängende Erklärungen dürfe nur der Vorsitzende einfordern. Martin Wilke widmet sich der Frage, ob das Fragerecht des Verteidigers in der Hauptverhandlung in Anbetracht moderner gedächtnis- und aussagepsychologischer Erkenntnisse neu justiert werden muss. Er weist nach, dass das Fragerecht als umfassendes Recht zu verstehen ist, eine an aussagepsychologischen Erkenntnissen ausgerichtete, lenkende Gesprächsdynamik entwickeln und zusammenhängende Zeugenerklärungen einfordern zu dürfen.

Sie möchten lieber vor Ort einkaufen?
Sie haben Fragen zu diesem oder anderen Produkten oder möchten einfach gerne analog im Laden stöbern? Wir sind gerne für Sie da und beraten Sie auch telefonisch.
Juristische Fachbuchhandlung
Georg Blendl
Parcellistraße 5 (Maxburg)
8033 München
Montag - Freitag: 8:15 -18 Uhr
Samstags geschlossen