Steuerberatervergütungsverordnung
Produktnummer:
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Themengebiete: | AAB AGB Gebührenrechner Gebührenrechner online Gebührenrecht Gesetz RVG Ratgeber Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Streitwertübersicht |
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Veröffentlichungsdatum: | 24.06.2025 |
EAN: | 9783083710141 |
Auflage: | 13 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 384 |
Produktart: | Unbekannt |
Verlag: | Stollfuß Verlag |
Produktinformationen "Steuerberatervergütungsverordnung"
Gebührenfragen zwischen Mandant und Steuerberater sind häufig Gegenstand von Verfahren vor den Berufskammern und Zivilgerichten. Auslöser der Streitigkeiten sind meist fehlende oder falsche Vorstellungen des Mandanten über den Wert der Leistung des Steuerberaters oder die fehlende Transparenz der Gebührenrechnung.Die inhaltlichen Schwerpunkte:Praxisnahe Erläuterungen zu StBVV und RVGHinweise zu den für Steuerberater gem. §§ 17 Abs. 2, 21 Abs. 2 und 40 StBVV einschlägigen RVG-Vorschriften mit den gültigen GebührensätzenVerordnungs- und Gesetzestexte im aktuellen Wortlaut (StBVV und RVG)Ab Juli 2025 gültige Gebührentabellen mit praktischen Umrechnungstabellen für alle Bruchteilsgebührenwerte (StBVV) und Dezimalgebührenwerte (RVG)Katalog zu den vereinbaren Tätigkeiten und deren AbrechnungGebührenrechner (online)Das ist neu:Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatungsvergütungsverordnung erhöht zum 1.7.2025 in der StBVV die Wertgebühren um sechs Prozent und die mittleren Betragsrahmengebühr für die Lohnbuchführung um etwa neun Prozent. Bei der Zeitgebühr wird die Berechnungseinheit von „je halber Stunde“ auf „je viertel Stunde“ und zugleich der mittlere Gebührensatz um neun Prozent angehoben. Zudem werden das Tage- und Abwesenheitsgeld für Geschäftsreisen von Steuerberatern an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angeglichen und einheitliche Regelungen für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen geschaffen. Die bestehenden Beschränkungen bei Pauschalvergütungen entfallen. Schließlich werden aus Gründen der Rechtsklarheit vereinzelt neue Gebührentatbestände in die StBVV aufgenommen werden.Das Kosten- und Betreungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG) 2025 erhöht zum 1.6.2025 die Wertgebühren nach dem RVG um 6 %, Festgebühren um 9 %. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher werden angehoben, ebenso die Vergütung bei Vormundschaften und Betreuungen.

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