Steuerberatervergütungsverordnung
Themengebiete: | Abgabe - Abgabenordnung - AO Beratung / Steuerberatung Gerichtsverfahren Rechtspflege - Rechtspfleger Steuerberatung - Steuerberater Steuergesetz Steuerrecht - Steuergesetz Verfahren (juristisch) - Verfahrensrecht |
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Veröffentlichungsdatum: | 01.10.2025 |
EAN: | 9783415078109 |
Auflage: | 006 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 120 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Verlag: | Boorberg, R. Verlag Boorberg, Richard, Verlag GmbH & Co KG |
Untertitel: | Textausgabe mit Kurzerläuterungen, Wertetabellen mit Auslagenpauschale und Umsatzsteuer |
Produktinformationen "Steuerberatervergütungsverordnung"
Textausgabe mit Gebührentabellen inklusive Anlagepauschale und USt Das Buch enthält den vollständigen Text der StBVV in der seit 1.7.2025 geltenden Fassung mit den einzelnen Gebührentatbeständen sowie die dazugehörigen Tabellen. Die aktuellen Änderungen der Verordnung sind fett hervorgehoben und durch Fußnoten erläutert. Die Tabellen A bis D mit eingearbeiteter Auslagenpauschale und Umsatzsteuer sind als Anlagen beigefügt. Das Rechtsbehelfsverfahren nach neuem Recht wird erläutert und durch die Tabelle nach § 13 RVG ergänzt. Diese Anhänge erleichtern die praktische Arbeit mit der novellierten StBVV. Praktischer als Online-Rechner Die Tabellen ermöglichen eine schnelle Gebührenfindung im Mandantengespräch sowie bei der Rechnungserstellung. Den nächsten Tabellensprung und die Gebühren zu den Zehntelsätzen daneben hat man dabei immer im Blick - anders als bei Online-Rechnern. In der Praxis wertvoll für eine sofortige Kostenansage gegenüber dem Mandanten: Netto, Auslagen, Umsatzsteuer, Brutto, aufgefächert auf Zehntelwerte zum Ablesen. Erfahrener Autor Bernhard Starz ist Mitglied im Vergütungsrechtsausschuss der Bundessteuerberaterkammer sowie Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Südbaden (Ausschuss 'Gebührenrecht') und hält bundesweit Seminare zum Thema. Wichtige Neuerungen ab 1.7.2025 Mit der am 1. Juli 2025 in Kraft getretenen 'Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen' hat der Gesetzgeber erneut eine deutliche Anpassung der Steuerberatergebühren an die wirtschaftliche Entwicklung vorgenommen. Erhöhung der Wertgebühren Die Änderungen umfassen eine lineare Erhöhung der Wertgebühren (Tabellen A bis D) um durchschnittlich 6 % sowie der Betragsrahmengebühren für Tätigkeiten nach § 34 StBVV (Lohnbuchführung und -abrechnungen) um durchschnittlich 9 %. Neben einer Anhebung der Stundensätze für Zeithonorare um rund 9¿% wurde auch die Taktung von bisher einer halben Stunde auf eine viertelstundengenaue Abrechnung geändert. Erhebliche Änderungen bei den Vergütungsvereinbarungen Umfassende Änderungen gibt es auch bei Vergütungsvereinbarungen. So ist künftig Textform Pflicht und es ist möglich, eine niedrigere als die gesetzliche Mindestvergütung zu vereinbaren, sofern diese in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko steht. Für Pauschalvergütungsvereinbarungen gelten mit der novellierten Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) die gleichen Voraussetzungen wie allgemein für Vergütungsvereinbarungen. Neue Gebühren Neben zahlreichen weiteren inhaltlichen Änderungen wurden neu in die Verordnung Gebühren für die Mitteilungen von elektronischen Aufzeichnungssystemen und Sicherheitseinrichtungen (Kassensysteme) sowie für die Mindeststeuererklärung und den Mindeststeuerbericht aufgenommen. Auf Anregung des Berufsstands wurde zudem die Gebühr für den Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft in § 22 StBVV ergänzt. Unentbehrliche Arbeitsgrundlage für ... ... Steuerberater sowie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsausübungsgesellschaften, die ebenfalls nach der StBVV abrechnen dürfen.

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