Standesamtliche Tätigkeit
Bangert, Gerhard, Weber, Volker, Wucherpfennig, Gerald, Hofbauer-Raup, Carola, Horenkamp, Barbara
Produktnummer:
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Autor: | Bangert, Gerhard Hofbauer-Raup, Carola Horenkamp, Barbara Weber, Volker Wucherpfennig, Gerald |
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Themengebiete: | Eingruppierung Recht Standesamt Standesbeamter Standesbeamtin Stellenbeschreibung Stellenbewertung Vergütung |
Veröffentlichungsdatum: | 01.05.2022 |
EAN: | 9783754974292 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 100 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Verlag: | epubli |
Untertitel: | Handbuch zur Aufgabenbeschreibung |
Produktinformationen "Standesamtliche Tätigkeit"
Das Personenstandsrecht mit seinen verwandten Rechtsgebieten gehört zweifellos zu den komplexesten und kompliziertesten Rechtsmaterien, die den Gemeinden übertragen worden sind. Ohne die Arbeit der Standesbeamtinnen und Standesbeamten ist eine moderne Verwaltung nicht denkbar. Schaffen doch erst die Beurkundungen in den Personenstandsregistern die Grundlage für viele Rechte und Pflichten. Damit die Standesbeamtinnen und Standesbeamten eine sachgerechte Eingruppierung erhalten, müssen die jeweiligen Arbeitsvorgänge genau dargestellt und sämtliche Aufgaben detailliert notiert werden. Dabei sind insbesondere der jeweilige Grad der Selbstständigkeit und der eventuell vorhandene Ermessensspielraum zu berücksichtigen. In der täglichen Praxis werden die Stellenbewertungen von sachfremden Organisationen vorgenommen. Diesen fehlen die gesetzlichen Kenntnisse, um die fachliche Arbeit zu bewerten. Daher werden häufig Fallzahlen oder die Einwohnerzahl des Standesamtsbezirks für die Bewertung herangezogen. Dieses Dokument soll die Standesbeamten bei der Erstellung einer Stellenbeschreibung und Stellenbewertung in der Argumentation unterstützen. An ausgewählten Beispielen werden die Prozessabläufe erläutert und auf Probleme und Ermessensspielräume hingewiesen. Die Beurkundung eines Personenstandsfalles mittels des Fachverfahrens AutiSta stellt den Abschluss einer umfassenden rechtlichen Prüfung des Sachverhalts und Ausübung von Ermessen durch den Urkundsbeamten dar.

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