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Staateninsolvenzen vor Gericht

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Produktinformationen "Staateninsolvenzen vor Gericht"
Staateninsolvenzen sind historisch weder neu noch selten. Ihre Lösung erfolgt regelmäßig mittels Umschuldungsverhandlungen, die primär durch nicht-rechtliche Zwänge und Druckmittel gesteuert werden. Die gerichtliche Durchsetzung von Staatsschulden ist demgegenüber ein vergleichsweise neues Phänomen, das erst mit dem Wandel der Staatenimmunität und Gläubigerstruktur möglich wurde. Heute sind gerichtliche Durchsetzungsversuche fester Bestandteil von Staatsschuldenkrisen und bieten Holdout-Gläubigern die Möglichkeit zur unilateralen und vollständigen Rechtsdurchsetzung. Diese Gerichtsverfahren sehen sich einer mehrpoligen Konfliktlage ausgesetzt. Während sie in erster Linie ein Forum zur Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche der Gläubiger sind, macht die faktische Zahlungsunfähigkeit des Schuldnerstaates eine volle Befriedigung aller Gläubigerforderungen unmöglich und eine Umschuldung nötig. Eine unilaterale Rechtsdurchsetzung steht damit nicht nur im Konflikt mit dem kollektiven Gläubigerinteresse, sondern verschärft auch den Mangel an finanziellen Ressourcen des Schuldnerstaats, der regelmäßig essentielle Leistungen gegenüber seiner Bevölkerung nicht mehr erfüllen kann. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, ob die Zahlungsunfähigkeit des Staates ein bloßes Faktum ist oder in diesen Prozessen auch rechtlich abgebildet werden kann. Dazu wird rechtsebenenübergreifend nach Möglichkeiten gesucht, um das Privatrechtsparadigma der Staatsschulden partiell zugunsten konfligierender öffentlicher Interessen aufzubrechen. Betrachtet wird sowohl der Rechtsrahmen der nationalen Zivilgerichte, insbesondere auf Ebene der Vollstreckung, als auch der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit. Dezidiert wird das klassische Völkerrecht auf Möglichkeiten zur rechtlichen Einwirkung, insbesondere über menschenrechtliche Verpflichtungen und entstehendes spezifisches Völkergewohnheitsrecht, untersucht.
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