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Servus communis und Noxalhaftung

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Produktnummer: 184cbad53992d24a49ab237c56edd8827b
Autor: Heßelschwerdt, Armin
Themengebiete: Deliktsrecht Miteigentum Sklaverei actio communi dividundo actio familiae erciscundae
Veröffentlichungsdatum: 01.04.2025
EAN: 9783161640070
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 207
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Verlag: Mohr Siebeck
Untertitel: Zugleich ein Beitrag zum Verständnis der Teilungsklagen des römischen Rechts
Produktinformationen "Servus communis und Noxalhaftung"
Die deliktische Noxalhaftung ist eine eigentümliche Erfindung der Römer. Hat ein Sklave ein Delikt begangen, kann der haftende Eigentümer zwischen einer Bußzahlung und der Übereignung des Täters an den Geschädigten wählen. Armin Heßelschwerdt untersucht die Rechtsprobleme, welche entstehen, wenn dieser Sklave als servus communis im Miteigentum mehrerer steht: Im Außenverhältnis haftet jeder Miteigentümer dem Geschädigten mit den Noxalklagen in solidum; unter den Miteigentümern findet ein Ausgleich mit den Teilungsklagen statt. Richtet sich das Delikt gegen einen der Miteigentümer, kann der Geschädigte keine Noxalklage anstellen; deren Funktion erfüllen die Teilungsklagen. Diese beiden Haftungsprinzipien erklärt der Autor dahingehend, dass sie ihren Ursprung im altrömischen consortium ercto non cito haben. Im klassischen römischen Recht dürften zudem praktische Gründe für ihre Beibehaltung gesprochen haben.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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