Rechtsgeschichte schreiben
Stolleis, Michael
Produktnummer:
188413313585e94f4cbcbe1f3747774b31
Autor: | Stolleis, Michael |
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Themengebiete: | Burckhardt, Jacob Castelen Erzählung Fiktion Gespräche Historiografie Historiographie Jacob Burckhardt Rechtsgeschichte Rekonstruktion |
Veröffentlichungsdatum: | 20.08.2008 |
EAN: | 9783796524554 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 48 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Verlag: | Schwabe Verlagsgruppe AG Schwabe Verlag |
Untertitel: | Rekonstruktion, Erzählung, Fiktion? |
Produktinformationen "Rechtsgeschichte schreiben"
Aus dem ersten Kapitel: Die Rechtsgeschichte ist ein Teil der Geschichtswissenschaft. Ihr akademischer Ort sind zwar normalerweise die Juristischen Fakultäten, ihre zentralen Fragen aber solche der Geschichte. Die Rechtsgeschichte will wissen, wie eine vergangene Rechtsordnung funktionierte. Sie fragt nach der Entstehung von Rechtsnormen durch Gewohnheit oder Gesetzgebung, nach der Vermittlung von Normen an Juristen und Bürger sowie nach der Durchsetzung der Rechtsnormen im Alltag, sei es durch die Verwaltung, sei es durch Gerichtsurteile. In einem weiteren Sinn ist die Rechtsgeschichte das Fach, in dem es um den historischen Kontext ganzer Rechtsordnungen und um die kulturelle Einbettung von Rechtsnormen geht. Der vorliegende Text basiert auf einem Vortrag «Rechtsgeschichte als Kunstprodukt. Zur Entbehrlichkeit von Begriff und Tatsache», Baden-Baden 1997 von Michael Stolleis. Er reagiert auf mündliche und schriftliche Einwände aus drei Richtungen, von Philosophen, welche die Zweifel des Historikers an der Nützlichkeit von «Begriffen» nicht teilten, von Historikern, die darauf bestanden, man müsse doch «Tatsachen» erforschen, sowie von solchen, die das Streben nach «Wahrheit» als normative Vorgabe nicht aufgeben wollten. „Die Rechtsgeschichte ist ein Teil der Geschichtswissenschaft. Ihr akademischer Ort sind zwar normalerweise die Juristischen Fakultäten, ihre zentralen Fragen aber solche der Geschichte. Die Rechtsgeschichte will wissen, wie eine vergangene Rechtsordnung funktionierte. Sie fragt nach der Entstehung von Rechtsnormen durch Gewohnheit oder Gesetzgebung, nach der Vermittlung von Normen an Juristen und Bürger sowie nach der Durchsetzung der Rechtsnormen im Alltag, sei es durch die Verwaltung, sei es durch Gerichtsurteile. In einem weiteren Sinn ist die Rechtsgeschichte das Fach, in dem es um den historischen Kontext ganzer Rechtsordnungen und um die kulturelle Einbettung von Rechtsnormen geht.“ Der vorliegende Text basiert auf einem Vortrag «Rechtsgeschichte als Kunstprodukt. Zur Entbehrlichkeit von ‹Begriff› und ‹Tatsache›», Baden-Baden 1997 von Michael Stolleis. „Er reagiert auf mündliche und schriftliche Einwände aus drei Richtungen, von Philosophen, welche die Zweifel des Historikers an der Nützlichkeit von «Begriffen» nicht teilten, von Historikern, die darauf bestanden, man müsse doch «Tatsachen» erforschen, sowie von solchen, die das Streben nach «Wahrheit» als normative Vorgabe nicht aufgeben wollten.“

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