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Rechtsgeschäftliches Denken in der Frühkultur Ägyptens

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Produktnummer: 18c814fe20c37a49f4a170985196150d74
Autor: Mrsich, Tycho Q.
Themengebiete: Altes Ägypten Archäologie Hieroglyphen Isolationsperiode Leistungsaustausch Leopold-Wenger-Institut Privatrecht Pyramidentexte Rechtsgeschichte Religionsgeschichte
Veröffentlichungsdatum: 03.12.2020
EAN: 9783831646883
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 480
Produktart: Gebunden
Verlag: utzverlag GmbH
Untertitel: Teil II
Produktinformationen "Rechtsgeschäftliches Denken in der Frühkultur Ägyptens"
Ein Diskurs wird fortgesetzt und ergänzt; es ging um Kernfragen der Rechtsgeschichte; hier der Beginn mit Kapitel 11 und § 21 soll eng an das Vorausgehende, an die Methodenlehre in Teil I „Zum rechtsgeschichtlichen Anfang in Ägypten“ anschließen; es geht nicht ohne diese dort hervorgehobene Darstellungstechnik von Recht überhaupt und von ältestem Recht, nicht ohne die Unterscheidung nach System, Prinzip, Systemmodell im Recht zu kennen; dies wird immer in Terminologie angesprochen und hat dort seinen Definitionsbereich; Systeme wechseln und entwickeln sich, wie Denken überhaupt aus den Kulturbedingungen der Evolution. Darum haben auch unsere heutigen Haupttermini wie Vertrag, Eigentum und Besitz einmal ihren historischen Anfang gehabt und zwar, wie wir wissen, neben anderen Geschäftsarten im klassischen römischen Recht, wogegen im alten Griechenland wie auch in Ägypten noch ein älteres Rechtssystem herrschte. Wie soll man dieses benennen? Wir können dies logisch durch unseren Oberbegriff zu Eigentum und Besitz als ‚Herrschaftsrechte‘ kurz als ein ‚herrschaftsrechtliches System‘ festhalten. Auch es dient dazu, einen wirtschaftlichen Effekt, rechtlich als ‚GGeschäft‘ geregelt unter Parteien abzuwickeln. Ob aber hiezu erst ein vorbereitender, verbindlicher Akt wie ein ‚contractum‘ ( Vertrag), wie er schon bei den Römern voranzugehen pflegt, auf dessen „Erfüllung“ es ankommt – oder aber ägyptisch grundsätzlich gleich mit dem Vollzugsakt zwecks Austausches zu beginnen ist, auf dessen Regelung es nun ankommt, macht den Unterschied zwischen Rechtssystemen aus.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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