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Rechtliche Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung von Europol

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Produktnummer: 1870dcf169ed5248188083ea9c8adc404f
Autor: Srock, Gregor
Themengebiete: EU-Vertrag Europa Europarecht Internationales Öffentliches Recht und Völkerrecht Polizeirecht Recht Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Veröffentlichungsdatum: 01.09.2006
EAN: 9783161490941
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 294
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Verlag: Mohr Siebeck
Untertitel: Perspektiven im EU-Vertrag und in der Verfassung von Europa
Produktinformationen "Rechtliche Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung von Europol"
Das Europäische Polizeiamt Europol ist in einen dynamischen Prozess der Weiterentwicklung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit eingebettet. Gregor Srock analysiert die Perspektiven für die Weiterentwicklung Europols anhand der unterschiedlichen Vorschriften von Art. 30 Abs. 2 EU-Vertrag und der europäischen Verfassung. Seine Untersuchung zeigt das Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit eines gemeinschaftlichen Vorgehens einerseits und einer zögerlichen Haltung der Mitgliedstaaten bei der Übertragung von Befugnissen sowie der Notwendigkeit eines hinreichend stabilen rechtlichen Rahmens andererseits auf. Der Autor greift zunächst den Kontext internationaler polizeilicher Zusammenarbeit auf und stellt dann die bisherige Entwicklung Europols dar. Hauptpunkt des Buches ist die Auslegung von Art. 30 Abs. 2 EU-Vertrag. Diese bisher wenig diskutierte Vorschrift besticht nach Auffassung des Verfassers trotz zahlreicher retardierender Elemente durch perspektivische Gedanken und ist zukunftsoffen formuliert. Gregor Srock setzt sich mit den bisher erfolgten Implementierungsmaßnahmen auseinander und würdigt sie vor dem Hintergrund der Vorgaben von Art. 30 Abs. 2 EU-Vertrag. Abschließend finden sich Ausführungen zur Position Europols im Europäischen Verfassungsvertrag. Die Verfassung nimmt nach Auffassung des Autors den an sich notwendigen Schritt zur Weiterentwicklung Europols nicht vor. Allerdings ist der im Rahmen der Verfassung verbesserte Rechtschutz herauszuheben.
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