Rechte und Pflichten beim Kauf einer Immobilie und beim Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung
Renz, Werner
Produktnummer:
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Autor: | Renz, Werner |
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Themengebiete: | Architektenvertrag, Architektenhonorar Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Werklohn Hauskauf, Hausbau Immobilienkaufvertrag Änderungsrecht |
Veröffentlichungsdatum: | 01.02.2018 |
EAN: | 9783746078496 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 244 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Verlag: | BoD – Books on Demand |
Untertitel: | Ein wichtiger Ratgeber bei den Verhandlungen vor und beim Abschluss eines wirksamen Immobilienkaufvertrages und der beim Bauen erforderlichen Verträge zwischen Bauherrn, Architekt, Handwerkern und Unternehmern |
Produktinformationen "Rechte und Pflichten beim Kauf einer Immobilie und beim Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung"
Wer ein Grundstück oder einen Altbau, ein neues oder gar erst herzustellendes Haus oder Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen will, erfährt alles über die wichtigen Regelungen im Immobilienkaufvertrag, z. B. über die Gewährleistungsrechte und -pflichten, über Bewertung, Steuern und Kosten. Wichtig ist auch z. B., ob der Käufer oder Verkäufer einem direkt oder indirekt beteiligten Makler etwas bezahlen muss und gegebenenfalls was. Ein Wohnungseigentümer wird darüber aufgeklärt, welche Risiken er wegen der gegenüber der Eigentümergemeinschaft oder der Verwaltung bestehenden Verpflichtungen nach der Satzung oder bereits gefasster Beschlüsse beachten sollte. Und auch das wird beschrieben, was der Grundstückseigentümer tun darf, welche Einwirkungen er abwehren kann oder dulden muss, z. B. Geräusche, Gerüche oder Haustiere vom Nachbarn. Genauso ist der Ratgeber eine wertvolle Hilfe für einen Bauherrn, Architekten, Handwerker oder sonstigen Unternehmer, wenn es um die in den einzelnen Verträgen festzulegenden Bedingungen geht, um Architektenhonorar, Leistungsbeschreibung, Werklohn, Abschlagszahlungen, Abnahme, oder Kündigungsrechte. Ganz neu ist das seit 1.1.2018 eingeführte Änderungsrecht des Bauherrn, der jetzt einen Architekten- oder Bauvertrag während der Vertragsdauer einseitig, also gegen den Willen des Architekten oder Unternehmers ändern kann.

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