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Prozessreform und einheitlicher Zivilprozess

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Produktnummer: 1882c5e598fd434b618d4e227d2d046c3c
Autor: Ahrens, Martin
Themengebiete: Rechtsgeschichte Zivilprozess Zivilverfahrensrecht
Veröffentlichungsdatum: 01.08.2007
EAN: 9783161488399
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 720
Produktart: Gebunden
Verlag: Mohr Siebeck
Untertitel: Einhundert Jahre legislative Reform des deutschen Zivilverfahrensrechts vom Ausgang des 18. Jahrhunderts bis zur Verabschiedung der Reichszivilprozessordnung
Produktinformationen "Prozessreform und einheitlicher Zivilprozess"
Die Schaffung eines freiheitlichen Zivilverfahrens ist ein hervorragendes Thema bei der Herausbildung eines vom Bürgertum mitgeprägten Staates. Martin Ahrens untersucht, wie mit dem Zerfall des Alten Reiches die Entwicklungen des Erkenntnisverfahrens zunächst auseinander liefen, schließlich aber doch eine Grundtendenz zur Vereinheitlichung auch des Zivilprozessrechts materiell ausgeformt und umgesetzt wurde. Die Ausbildung der Partikularrechte anstelle einer Fortbildung des Gemeinen Rechts erscheint dabei geradezu als prozessgeschichtliches 'Schicksal'. Einen Schwerpunkt nach seinem Gewicht für die gesamtdeutsche Entwicklung bildet der bürgerliche Prozess in Hannover, dessen Gesetzgebungsmaterialien erstmals umfassend ausgewertet werden. Die Prägekraft der hannoverschen bürgerlichen Prozessordnung von 1850 resultierte aus der geglückten Fixierung der Mündlichkeit und ihrer Harmonisierung mit gemeinrechtlichen Regeln. Personifiziert ist dieser Einfluss in G.A.W. Leonhardt, dem letzten königlich-hannoverschen und später langjährigen preußischen Justizminister. Demgegenüber konnten die preußischen Prozessreformen keinen dem politischen Gewicht Preußens entsprechenden Einfluss gewinnen. Aus dem französischen Verfahren, auch in seiner in der bayerischen Prozessordnung von 1869 rezipierten Gestalt, wurden in der langen, über zahlreichen Etappen der Prozessreform verlaufenden Diskussion vor allem prozessuale Ideale abgeleitet und ausgebildet. Die Reichszivilprozessordnung stellt den Abschluss einer Entwicklung dar, in der sich Prozessgesetzgebung mehr und mehr als Ergebnis eines systematischen, prinzipiengeleiteten Zugriffs präsentiert.
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