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Praxiskommentar: D&O-Versicherung und Managerhaftung

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Produktnummer: 1835e7ecf6c621424fa105f96dc50c4005
Autor: Jula, Rocco
Themengebiete: Aufsichtsratshaftung Berufshaftpflichtversicherung für Manager D&O-Versicherung Geschäftsführerhaftung GmbH-Geschäftsführer Haftung der Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte Managerhaftung Organhaftung Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für aufsichtsführende und geschäftsführende Organe Vorstandshaftung
Veröffentlichungsdatum: 03.03.2023
EAN: 9783384532725
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 516
Produktart: Gebunden
Verlag: tredition
Untertitel: Haftpflichtversicherung der Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte und ihre Haftung 2. Auflage 2025
Produktinformationen "Praxiskommentar: D&O-Versicherung und Managerhaftung"
Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte legen wegen ihres hohen Haftungsrisikos Wert auf D&O-Versicherungsschutz. In Deutschland üblich ist die gesellschaftsfinanzierte D&O-Versicherung, die das Unternehmen für die Mitglieder ihrer Leitungs- und Aufsichtsorgane abschließt. D&O steht für „Directors and Officers Liability Insurance“. Es handelt sich um die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für aufsichtsführende und geschäftsführende Organe bzw. die Haftpflichtversicherung für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer, wobei in der Praxis auch häufig leitende Angestellte, also Manager unterhalb der Organebene mitversichert werden. Die Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte erwarten in der Praxis maßgeschneiderten Versicherungsschutz. Tritt ein Haftungsfall ein, zeigt sich indes, dass bei der Frage, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz gewährt wird, zahlreiche Unsicherheiten und Fallstricke bestehen. Zunächst muss geprüft werden, ob Deckung für den geltend gemachten Schadensfall unter der D&O-Police besteht. Dann entscheidet der Versicherer, ob er Rechtsschutz gewährt und die Forderung abwehrt, weil er sie für unbegründet hält oder ob er sie am Ende befriedigt, indem er den Manager freistellt. Die Freistellung der versicherten Person von der Haftungsschuld erfolgt in der Praxis nur selten. Insbesondere eine vollständige Freistellung stellt die Ausnahme dar. Kommt es zu einer Schadenszahlung des Versicherers, dann häufig indem ein Vergleich geschlossen wird. Insbesondere der Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung hat in der Praxis eine große Bedeutung. Er führt häufig zur Versagung der Deckung. Der Kommentar unterstützt die Parteien, die beteiligten Anwälte, Berater, Mitarbeiter der Versicherer und Vermittler und schließlich die Gerichte bei der Beurteilung der jeweiligen Deckungs- und Haftungsfragen. Hierbei wird die Praxistauglichkeit durch zahlreiche Beispielsfälle sichergestellt.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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