Popularklagen im Privatrecht
Halfmeier, Axel
Produktnummer:
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Autor: | Halfmeier, Axel |
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Themengebiete: | Deutschland Eigentums- und Besitzrecht, allgemein Europa Familienrecht Klagebefugnis Recht Recht: Testamente, Nachlass, Erbfolge, Erbe Rechtssysteme: Zivilprozessrecht Unerlaubte Handlungen, Deliktrecht, Schmerzensgeld, Schadensersatz Verbandsrecht Zivilprozeßrecht |
Veröffentlichungsdatum: | 01.08.2006 |
EAN: | 9783161490484 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 438 |
Produktart: | Gebunden |
Verlag: | Mohr Siebeck |
Untertitel: | Zugleich ein Beitrag zur Theorie der Verbandsklage |
Produktinformationen "Popularklagen im Privatrecht"
Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes stehen immer wieder im Mittelpunkt der prozeßrechtlichen Diskussion. Axel Halfmeier befaßt sich mit der Frage, wie die im deutschen Privatrecht vorhandenen Phänomene der Popularklage und der Verbandsklage dogmatisch einzuordnen sind und wie sie prozeßrechtlich behandelt werden müssen. Bei diesen Phänomenen handelt es sich um Klagebefugnisse, mit denen keine individuellen Vermögenspositionen durchgesetzt werden, sondern eine objektive Rechtskontrolle in privatrechtlichen Formen durchgeführt wird. Daher grenzt der Autor die Popular- und Verbandsklage deutlich von der Durchsetzung individueller Ansprüche - etwa in Form einer Sammelklage - ab. Zunächst behandelt er die schon im römischen Recht bekannte objektive Rechtskontrolle in Form der actio popularis. Anschließend werden die heute existierenden Popularklagen im Patent- und Markenrecht sowie die Verbandsklagen insbesondere des Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrechts untersucht. Der Autor zeigt die gemeinsamen Strukturprobleme dieser Klageformen auf und führt sie einer neuartigen Lösung auf Basis des geltenden Rechts zu. Dabei geht es u. a. um die Klagebefugnis, um die Wirkung mehrfacher oder zeitlich aufeinanderfolgender Klagen sowie um die Dispositionsbefugnisse der Parteien in einem Popular- oder Verbandsklageprozeß. Außerdem werden rechtspolitische Vorschläge für eine einheitliche Regelung der objektiven Rechtskontrolle im Privatrecht gemacht.

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