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Obliegenheitsverletzung und Mitverschulden am Beispiel des Fahrradhelmes

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Produktnummer: 185422a9dae52449639d3ae58a221bcce7
Autor: Wilde, Anna
Themengebiete: Dissertation Fahrradhelm Fahrradunfall Inauguraldissertation Rechtswissenschaften Unfall Versicherung
Veröffentlichungsdatum: 10.04.2025
EAN: 9783959088046
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 306
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Herausgeber: Becker, Michael Lüke, Wolfgang Merli, Franz Meyer, Justus Trute, Hans-Heinrich
Verlag: TUDpress
Untertitel: Schriften zur Rechtsangleichung
Produktinformationen "Obliegenheitsverletzung und Mitverschulden am Beispiel des Fahrradhelmes"
»Die Bundesanstalt für Straßenwesen führt seit Mitte der 1970er Jahre regelmäßig repräsentative Verkehrsbeobachtungen im gesamten Bundesgebiet durch, bei denen jährlich unter anderem das Tragen von Schutzhelmen und Schutzkleidung bei Zweiradbenutzern erfasst wird. Danach trugen im Jahr 2011 über alle Altersgruppen hinweg innerorts elf Prozent der Fahrradfahrer einen Schutzhelm. (...) Bei dieser Sachlage ist die Annahme, die Erforderlichkeit des Tragens von Fahrradhelmen habe im Jahr 2011 dem allgemeinen Verkehrsbewusstsein entsprochen, nicht gerechtfertigt.« Dies stellte der BGH in einer Leitentscheidung aus dem Jahr 2014 zur Frage einer mitverschuldensrelevanten Obliegenheit zum Tragen von Fahrradhelmen fest (BGH Urt. v. 17.06.2014 Az. VI ZR 281/13). Aus den Entscheidungsgründen geht hervor, dass sich die zum Schutz eigener Rechtsgüter konkret erforderliche und damit mitverschuldensrelevante Sorgfalt nach Auffassung des BGH nach dem allgemeinen Verkehrsbewusstsein richtet, welches jedenfalls primär auf Grundlage von tatsächlichen Verhaltensweisen betroffener Verkehrsgruppen zu beurteilen ist. Ob tatsächliches Verhalten jedoch zwingend auch Rückschlüsse auf bestehende Überzeugungen der betroffenen Individuen zulässt, erscheint jedenfalls in dieser Verallgemeinerung fraglich. Diese Arbeit widmet sich am Beispiel einer Obliegenheit zum Tragen von Fahrradhelmen der Frage danach, welche Sorgfalt zum Schutz eigener Rechtsgüter dem potentiell Geschädigten in mitverschuldensrelevanter Weise obliegt. Ziel der Untersuchung ist ein Vorschlag zur rechtssicheren Bestimmung der zum Schutz eigener Rechtsgüter konkret erforderlichen Sorgfalt, welcher Belange der Rechtssicherheit für Normadressaten sowie der Einzelfallgerechtigkeit durch den Beurteilungsspielraum der Gerichte beachtet.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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