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Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche - zulässige Rechtsfortbildung oder Rechtsprechung contra legem?

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Produktnummer: 18120cf5a250814483ba2ca1d3c965c847
Autor: Bensching, Claudia
Themengebiete: Ausgleichsanspruch Nachbarrecht Rechtsfortbildung
Veröffentlichungsdatum: 01.11.2001
EAN: 9783161477041
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 324
Produktart: Gebunden
Verlag: Mohr Siebeck
Produktinformationen "Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche - zulässige Rechtsfortbildung oder Rechtsprechung contra legem?"
Ausgehend von der im Titel des Bandes formulierten Frage untersucht Claudia Bensching die §§ 906 ff. und 1004 BGB, die den Ausgleich widerstreitender Interessen benachbarter Grundstückseigentümer regeln, sowie den sogenannten nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch. Dieser wird gewährt, wenn der Eigentümer Beeinträchtigungen aufgrund eines überwiegenden öffentlichen Interesses an der Störertätigkeit des privaten Nachbarn hinnehmen muß, eine auf das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis gestützte Duldungspflicht besteht oder Störungen aus tatsächlichen Gründen nicht abgewehrt werden können. Die Rechtsprechung hat mit diesem verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch eine eigenständige Haftungsgrundlage entwickelt, die sich zwischen Gefährdungshaftung, Aufopferung und Billigkeitsanspruch bewegt, ohne bisher eine überzeugende dogmatische Begründung vorgelegt zu haben. Vielmehr bestehen erhebliche Bedenken an der Vereinbarkeit des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs mit den Grundstrukturen des zivilen Haftungsrechts. Die Autorin analysiert die einzelnen Fallgruppen zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch und beantwortet im Ergebnis die eingangs genannte Frage. Dabei stellt sie fest, daß die Rechtsprechung weitgehend eine unzulässige Rechtsfortbildung darstellt. Über diese Erkenntnis hinaus sucht Claudia Bensching für die auftretenden Probleme zwischen Grundstücksnachbarn nach vernünftigen Lösungen, die im Einklang mit der positiven Rechtsordnung stehen und nicht zu Wertungswidersprüchen führen.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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