Merkblatt DWA-M 620-1 Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern - Teil 1: Grundlagen und Bauweisenauswahl
Produktnummer:
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Themengebiete: | Fließgewässer Flussbau Flussgebietsmangement Gewässerpflege Gewässerökologie Hochwasservorsorge Landschaftswasserhaushalt WRRL Wasserbau Wasserwirtschaft |
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Veröffentlichungsdatum: | 26.06.2020 |
EAN: | 9783887219635 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 126 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Verlag: | Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall |
Produktinformationen "Merkblatt DWA-M 620-1 Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern - Teil 1: Grundlagen und Bauweisenauswahl"
Ingenieurbiologische Bauweisen werden im Wasserbau seit langem zur Bewältigung vielfältiger Aufgaben eingesetzt. Meist erfüllen sie dabei mehrere Funktionen gleichzeitig, was zu einem Mehrfachnutzen führt. So dient beispielsweise der Ersatz einer Ufermauer durch eine Weidenspreitlage nicht nur der Ufersicherung, sondern auch der ökologischen Aufwertung durch die Entwicklung eines Ufergehölzbestands und der damit verbundenen Schaffung von Lebensräumen. Die Gehölze werten darüber hinaus das Landschafts- bzw. Ortsbild auf und erhöhen die Naherholungseignung des Gewässers. Ungeachtet der Vorteile bestehen in der Praxis noch zahlreiche Unsicherheiten bei deren Planung, Umsetzung und Pflege. Um ingenieurbiologische Bauweisen einem möglichst großen Anwenderkreis zugänglich zu machen, ist es Zielsetzung des Merkblatts, die Anwendungsgrundlagen zu verbessern und Standards für die Auswahl, Planung und Anwendung im Wasserbau zu benennen. Es behandelt schwerpunktmäßig ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern des Binnenlands wie Ströme, Flüsse, Bäche bis hin zu Gräben, vorrangig im Hügel- und Bergland. Diese können permanent oder temporär Wasser führen, naturnahe oder naturferne bzw. stark anthropogen beeinflusste Fließgewässer sein. Ufersicherungsmaßnahmen an Gewässern mit schiffsinduzierten Belastungen, wie Wellenschlag, Schwall und Sunk etc., werden im Merkblatt DWA-M 519 (März 2016) aufgezeigt. Nicht Gegenstand dieses Merkblatts sind Bauwerke und Stabilisierungsmaßnahmen des konstruktiven Wasserbaus wie beispielsweise Hochwasserschutzeinrichtungen, Dämme und Deiche.

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