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Merkblatt DWA-M 143-17 Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden - Teil 17: Beschichtung von Abwasserleitungen, -kanälen, Schächten und Abwasserbauwerken

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Produktnummer: 18314bf7de90c54d19a423b7906ee28540
Produktinformationen "Merkblatt DWA-M 143-17 Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden - Teil 17: Beschichtung von Abwasserleitungen, -kanälen, Schächten und Abwasserbauwerken"
Das Merkblatt befasst sich mit Beschichtungsverfahren durch die Anwendung von mineralischen und polymeren Beschichtungsmaterialien in Abwasserleitungen, -kanälen und Schächten und sonstigen Bauwerken. Beschichtungsverfahren können zum Einsatz kommen, wenn die schadhaften Kanäle, Schächte und sonstigen abwassertechnischen Bauwerke einen ausreichend freien Querschnitt ohne Hindernisse aufweisen oder vorab dieser Querschnitt wieder hergestellt werden kann. Das Merkblatt gilt von dem Punkt an, wo das Abwasser das Gebäude bzw. die Dachentwässerung verlässt oder in einen Straßenablauf fließt, bis zu dem Punkt, wo das Abwasser in eine Behandlungsanlage oder in einen Vorfluter eingeleitet wird. Es kann sinngemäß für die Bereiche der Grundstücksentwässerung und der Abwasserbehandlungsanlagen angewendet werden. Bei den in diesem Merkblatt beschriebenen Beschichtungen handelt es sich um Renovierungsverfahren oder Reparaturverfahren gemäß DIN EN 15885 „Klassifizierung und Eigenschaften von Techniken für die Renovierung und Reparatur von Abwasserkanälen und -leitungen“. Sie gruppieren sich ein in „Lining für Beschichtungsverfahren“ oder „Reparatur mit vor Ort härtenden Materialien“. Beschichtungen sind Behandlungen des Untergrunds zur Herstellung einer geschlossenen Schutz- oder/und Tragschicht auf der Oberfläche von Beton, Mauerwerk, Guss, Stahl oder Faserzement. Beschichtungsverfahren sind auch als Oberflächenschutzsystem beim Neubau einsetzbar. Mit Beschichtungsverfahren können nachfolgende Schäden behoben werden: - Korrosion, - mechanischer Verschleiß, - Undichtheiten. Darüber hinaus kann die Standsicherheit verbessert werden. Für das Beschichtungsverfahren muss die Eignung in Verbindung mit dem verwendeten Beschichtungsmaterial nachgewiesen werden. Der Geltungsbereich umfasst mineralische zementhaltige und zementfreie Mörtel und polymere Beschichtungsmaterialien. Die Beschichtungsmaterialien werden zur nachträglichen Beschichtung von Beton- und Mauerwerksbauteilen sowie Rohren in allen Lagen eingesetzt.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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