Makler- und Bauträgerverordnung
Marcks, Peter
Produktnummer:
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Autor: | Marcks, Peter |
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Themengebiete: | Adressenvermittler Baubetreuer Bauträger Berufszulassungsregelung Darlehensvermittler Hausverwalter Immobilienmakler MaBV Weiterbildungsverpflichtung Wohnimmobilienverwalter |
Veröffentlichungsdatum: | 30.09.2019 |
EAN: | 9783406741883 |
Auflage: | 10 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 374 |
Produktart: | Gebunden |
Verlag: | C.H.Beck |
Untertitel: | mit § 34c GewO, sonstigen einschlägigen Vorschriften und MaBVwV |
Produktinformationen "Makler- und Bauträgerverordnung"
Zum Werk Die Makler- und BauträgerVO regelt eine Reihe von Pflichten derjenigen Berufsgruppen, die nach § 34c Abs. 1 GewO für ihre Tätigkeit einer Erlaubnis bedürfen. Hierunter fallen: - Immobilienmakler, - Darlehensvermittler, - Bauträger und Baubetreuer sowie - Wohnimmobilienverwalter soweit bestimmte Berufsgruppen nicht ausnahmsweise nach § 34c Abs. 5 GewO ausgenommen sind. Der Kommentar erläutert in anschaulicher und bewährter Weise die den genannten Berufsgruppen obliegenden Pflichten, wie - die Absicherungspflichten für Vermögenswerte, die ein Makler oder Vermittler zur Ausführung von Aufträgen erhält oder zu deren Verwendung er ermächtigt wird; - Regelungen für Bauträger über die Geltendmachung von Abschlagszahlungen; - Vorschriften über die Verwendung von Vermögenswerten, die einem Makler oder Vermittler anvertraut worden sind; - Die Vorschriften der MaBV und des § 34c GewO werden ausführlich kommentiert, weitere wichtige Regelungen, wie u.a. die Übergangsvorschriften §§ 160, 161 und die §§ 14, 29 und 35 GewO werden - kurz erläutert. Abgedruckt ist zudem die Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34c GewO und der MaBV, auf die im Kommentierungsteil häufig Bezug genommen wird. Vorteile auf einen Blick - verfasst von einem der versiertesten Kenner der Materie. - alle wichtigen Vorschriften in einem Band. - komplette Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur. Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt sämtliche Änderungen, welche § 34 c GewO, die Makler- und BauträgerVO und die Makler- und BauträgerVwV seit dem Erscheinen der Vorauflage erfahren haben: - Seit 1. August 2018 ist die Tätigkeit der der Wohnimmobilienverwalter erlaubnispflichtig. - Mit Wirkung vom 1. März 2019 gilt dies auch für diejenigen Wohnimmobilienverwalter, die ihre Tätigkeit schon zuvor ausgeübt haben. - Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter müssen sich ab 1. August 2018 in einem Zeitraum von 3 Jahren weiterbilden. - Dies hat zu zahlreichen Folgeänderungen in der MaBV aber auch - in Vorschriften der GewO, wie in den in dem Kommentar mitbehandelten Bußgeld- und Strafvorschriften der §§ 144 ff. GewO geführt. - Das Werk enthält die Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34c GewO und der MaBV, die Anfang 2019 ebenfalls an die gesetzlichen Änderungen angepasst worden ist. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Gewerbe und Gewerbeaufsichtsämter.

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