Kollektiver Rechtsschutz im Kartellrecht
Scholl, Carl-Christian
Produktnummer:
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Autor: | Scholl, Carl-Christian |
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Themengebiete: | Carl Christian Enforcement Gruppenklage Jedermann-Postulat Kartellrecht Kollektiver Private Rechtsschutz rechtsvergleichende |
Veröffentlichungsdatum: | 15.04.2011 |
EAN: | 9783631606360 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 274 |
Produktart: | Gebunden |
Verlag: | Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften |
Untertitel: | Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum Private Enforcement im Kartellrecht |
Produktinformationen "Kollektiver Rechtsschutz im Kartellrecht"
Diese Arbeit befasst sich mit der im europäischen und deutschen Kartellrecht intensiv diskutierten Streuschadensproblematik. Untersucht wird die Integrier- und Umsetzbarkeit der rechtspolitischen Initiativen der ehemaligen Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes zum kollektiven Rechtsschutz im Kartellrecht. Die Analyse der rechtspolitischen Position der Kommission gelangt zu dem Ergebnis, dass die Kommission das «Jedermann-Postulat» zum kartellrechtlichen Schadensersatz fälschlicherweise auf echte Streuschäden anwendet. Nach der Analyse des deutschen Rechtszustandes ist als Ergebnis festzuhalten, dass eine Verbandsklage auf Schadensersatz in Deutschland grundsätzlich einführbar ist. Jedoch kann wegen der erheblichen Friktionen mit dem behördlichen Public Enforcement nicht von einer Steigerung der Kartellrechtsdurchsetzung ausgegangen werden. Eine Gruppenklage nach dem Opt-out Prinzip ist hingegen schon gar nicht erst umsetzbar, da weitreichende und grundsätzliche Änderungen u. a. des Kostenrechts erforderlich wären. Dennoch wird ein konkreter Maßnahmenvorschlag erarbeitet, der die Vorgaben der Kommission zu berücksichtigen versucht, ohne von hergebrachten und bewährten Grundsätzen des deutschen Rechts abzuweichen. Insgesamt ist aber die klassische Arbeitsteilung beizubehalten und eine Verstärkung der privaten Rechtsdurchsetzung durch Mechanismen des kollektiven Rechtsschutzes abzulehnen. Aus rechtspolitischer Sicht ist insofern eine konstruktive deutsche Beteiligung am Entstehungsprozess einer möglichen Richtlinie zum kollektiven Rechtsschutz erforderlich, um auf eine interessengerechte Lösung hinzuwirken.

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