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Jahresbericht 2013/14

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Produktinformationen "Jahresbericht 2013/14"
Das prägende Stichwort für die Arbeit der ARGE im Jahr 2013 war: Angemessenheit. Wie ein roter Faden zieht sich dies durch alle Bestrebungen und Überlegungen, die letztlich einem wichtigen Ziel dienen: Bezahlbaren Wohnraum für die gesamte Bevölkerung zu schaffen. Angemessene Größe zu entsprechenden Kosten, Energieeffizienz mit Augenmaß, flexible und nutzungsfähige Grundrisse in wirtschaftlich erstellten Baukörpern mit instandhaltungsarmen Konstruktionen. Das Ganze ist eine schmale Gradwanderung. Nicht selten wird der Wohnungsbau mit Ansprüchen überfrachtet, die eigentlich nicht seine ursprüngliche Aufgabe sind, zum Beispiel einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, städtebauliche Missstände beseitigen oder Verkehrsprobleme lösen. Dass dies trotzdem geleistet werden muss steht außer Frage. Dabei gilt es bei jedem einzelnen Bauvorhaben, bei jeder Modernisierung und jedem Neubauprojekt eine sinnvolle Abwägung herbeizuführen. Die Analyse der Kostenentwicklungen im Bauwesen in den letzten 14 Jahren durch die ARGE hat ergeben, dass das Bauen an sich gar nicht überproportional teurer geworden ist. Die Baukosten für einen Querschnitt der Gewerke, die notwendig sind, um einen Neubau zu errichten, hat sich in den letzten 15 Jahren nicht anders entwickelt als die Steigerung der Lebenshaltungskosten. Deutlich kostensteigernde Effekte ergeben sich allerdings durch gesetzliche Auflagen, steigende Ansprüche an Energieeffizienz und eine immer komplexere Gebäudetechnik. Nicht nur dies war der Anlass in Schleswig-Holstein auf Initiative des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein gemeinsam neue Grundlagen für die Soziale Wohnraumförderung zu schaffen. Nach dem die Fördermöglichkeiten für den Neubau 2012/2013 überarbeitet wurden, stand für 2013 die Modernisierungs- und Sanierungsförderung an. In einem komplexen Beteiligungsverfahren mit der gesamten Wohnungswirtschaft wurden die Förderbedingungen für die Modernisierung und Sanierung neu aufgestellt. Der Fördertatbestand der Teilmodernisierung wurde neu geschaffen. Hier wird der Tatsache Rechnung getragen, dass 95 % aller energetischen Modernisierungen im Bestand nur Teile des Gebäudes betreffen. Diese Teilmodernisierungen effizienter und effektiver zu gestalten - auch unter baukulturellen Gesichtspunkten - sollen die neuen Fördermöglichkeiten leisten. Auf Bundesebene standen intensive fachliche Diskussionen über die Neuaufstellung des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung auf der Tagesordnung. Bei den Anhörungen im Bundestag war auch die Expertise der ARGE gefragt. Zu diesen Diskussionen mit sachlichen Informationen beizutragen ist Kernbestandteil unserer Tätigkeit und eine unserer Grundaufgaben. Dass wir das überhaupt leisten können, verdanken wir unseren Kooperationspartnern, unseren Mitgliedern, unseren Förderern und den Auftraggebern der öffentlichen Hand sowie den Verbänden der Architekten- und Ingenieurschaft und Wohnungs- und Bauwirtschaft.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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