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ift-Richtlinie MO-01/1 - Baukörperanschluss von Fenstern

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Produktnummer: 18a3a3482ba22040d6928581ab62280e13
Autor: ift Rosenheim GmbH
Themengebiete: Abdichtungssystem Baukörperanschluss Fenster Gebrauchstauglichkeit ift-Richtlinie MO-01/1 ift Rosenheim
Veröffentlichungsdatum: 01.01.2007
EAN: 9783867910194
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 16
Produktart: Geheftet
Verlag: ift Rosenheim
Untertitel: Teil 1: Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen
Produktinformationen "ift-Richtlinie MO-01/1 - Baukörperanschluss von Fenstern"
Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen Die Anschlussausbildung zum Baukörper hat wesentlichen Einfluss auf die dauerhafte Gebrauchstauglichkeit eingebauter Fenster. Neben einer detaillierten Erfassung der baulichen Gegebenheiten und Festlegung der objektspezifischen Anforderungen sowie der Schaffung definierter Fugen und geeigneter Fugenflanken ist der Einsatz geeigneter Materialien unabdingbar. Eine Bewertung der Leistungsfähigkeit und des Zusammenspiels dieser Materialien ist die Basis für eine dauerhaft gebrauchstaugliche Anschlussausbildung. Diese Bewertung kann anhand von Nachweisen durch Prüfung der relevanten Materialeigenschaften sowie durch langjährige Erfahrungen im praktischen Einsatz (bewährte Dichtsysteme) oder – bei neuen Anwendungen – durch einen Bauteilversuch erfolgen. Insbesondere die Einführung neuer Dicht- und Abdichtungssysteme führt bei den Verarbeitern zur Verunsicherung bezüglich der Verwendbarkeit, da einheitliche Anforderungen und Prüfverfahren hierfür bislang nicht vorlagen. Mit dieser Richtlinie soll diese Lücke geschlossen werden. Im vorliegenden Teil 1 dieser Richtlinie werden die Grundlagen zur Bewertung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen festgelegt. Teil 2 der Richtlinie (zur Zeit in Vorbereitung) befasst sich mit der Gebrauchstauglichkeit von Befestigungssystemen. Teil 1 dieser Richtlinie richtet sich damit vornehmlich an die Hersteller von Dicht- und Abdichtungssystemen. Der Nachweis nach der Richtlinie soll dem Verarbeiter die erforderlichen Informationen für den fachgerechten Einsatz an die Hand geben.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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