Handbuch Know-how-Schutz
Westermann, Ingo
Produktnummer:
183869cc57d4ab4d4b99dab5be21b51e62
Autor: | Westermann, Ingo |
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Themengebiete: | Beseitigung Markenschutz Patentschutz Schadensersatz Unterlassung Verbotstatbestände |
Veröffentlichungsdatum: | 18.04.2007 |
EAN: | 9783406511868 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 271 |
Produktart: | Gebunden |
Verlag: | C.H.Beck |
Produktinformationen "Handbuch Know-how-Schutz"
Know-how ist ein Sammelbegriff für sensible geschäftliche und technische Informationen, die nicht durch gewerbliche Schutzrechte im engeren Sinne schutzfähig bzw. geschützt sind. Besonders prominente Beispiele für Know-how sind die Coca-Cola-Formel, die von Ignacio Lopez an VW weitergegebenen GM-Konstruktions- und Strategiepapiere oder Lufthansa-Kundendaten. Know-how umfasst auch z.B. Kalkulationsgrundlagen, Geschäftspapiere aller Art, Computerprogramme, Konstruktionsunterlagen, chemische und biologische Prozessdaten und Informationen zu Konstruktionen von Maschinen, Anlagen und anderen technischen Produkten. Auch Informationen, die erst später durch entsprechende Schutzrechte geschützt werden sollen, sind zunächst Know-how. Know-how wird durch ein breit gefächertes gesetzliches Schutzregime geschützt. Die Schwerpunkte dieses Schutzregimes liegen im UWG, StGB und BGB nebst jeweiligem Prozessrecht. Das Know-how-Schutzregime ist die einzige Schutzposition bei Verletzung geschäftlicher Informationen und eine wichtige Schutzposition bei Verletzung technischer Informationen. In diesem Handbuch stellt der Autor, langjährig einschlägig tätiger Rechtsanwalt und Know-how-Schutz-Spezialist, die rechtlichen Grundlagen und prozessuale Durchsetzung des Know-how-Schutzes dar. Das Handbuch erläutert praxisnah und fallbezogen zudem vertragliche und betriebsorganisatorische Möglichkeiten des vorbeugenden Know-how-Schutzes und der Know-how-Bewertung, das Zusammenspiel von Know-how-Schutz und gewerblichen Schutzrechten und gibt einen Überblick über den Know-how-Schutz im internationalen Kontext. Für Unternehmensjuristen, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Richter, Staatsanwälte und Behörden, darüber hinaus auch für kleinere Unternehmen, die das langwierige Patentverfahren vermeiden wollen.

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