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Gewaltenteilung und Parteien im Wandel

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Produktinformationen "Gewaltenteilung und Parteien im Wandel"
Organisationspolitisch zählen die Themenbereiche Gewaltenteilung und Par teien seit langem zu den als aktuell und bedeutsam angesehenen Auseinander setzungen und Wertungen. Als Charles de Montesquieu im Jahre 1748 vor dem Hintergrund der feudalistischen Gesellschaft seiner Tage zukunftsträchtige Gedanken zur Gewaltenteilung publizierte, waren ihm Parteien nach unserem Verständnis noch völlig unbekannt. Parallel zur Bildung von Parteien, ihrer weiteren Entwicklung sowie der Demokratisierung der politischen Systeme gerieten auch die Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten von Gewal tenteilung zunehmend unter einen vielfältigen Problemdruck. Heute gehören gemäß den grundlegenden Normforderungen des modernen Verfassungsstaates sowohl die Prinzipien der Gewaltenteilung wie das Tätig werden von Parteien zu den unverzichtbaren Voraussetzungen aller westlichen Demokratien. Dabei werden wir allerdings immer wieder belehrt, daß diese als unverzichtbar geltenden Prinzipien der Gewaltenteilung vornehmlich aufgrund der gleichfalls im Prinzip als unverzichtbar angesehenen Wirksamkeit unserer Parteien faktisch "durchbrachen" seien. Kann es angehen, daß sowohl die Prin zipien der Gewaltenteilung wie das Tätigwerden von Parteien im demokrati schen System zur gleichen Zeit einerseits als unverzichtbar und andererseits als miteinander eigentlich unvereinbar gewertet werden können? Beruhen die Ver fassungen der westlichen Demokratien folglich in mehr oder weniger offenkun diger Weise auf "faulen Kompromissen" zwischen beiden Forderungen? Wer solche Vermutungen für begründet hält, läßt damit allerdings erkennen, daß er offenbar weder mit Montesquieus Aussagen hinreichend vertraut ist, noch den grundlegenden Wandel von Gewaltenteilung und Parteiensowie des Verhältnisses beider zueinander zu erfassen vermag. Zumal Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip sicherlich nicht auf das institutionelle Wechselverhältnis von Parlament und Regierung reduziert werden darf.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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