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Generalklauseln

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Produktnummer: 185e8f0ed07e0c48a89005b0bbad226b48
Autor: Wißmann, Hinnerk
Themengebiete: Deutschland Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Grundrechte Polizeirecht Rechtsmethodik, Rechtstheorie und Rechtsphilosophie Theologie, Christentum Verwaltungsbefugnisse
Veröffentlichungsdatum: 01.03.2008
EAN: 9783161495557
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 381
Produktart: Gebunden
Verlag: Mohr Siebeck
Untertitel: Verwaltungsbefugnisse zwischen Gesetzmäßigkeit und offenen Normen
Produktinformationen "Generalklauseln"
Der Verfassungsgrundsatz der 'Gesetzmäßigkeit' verlangt, daß die öffentliche Verwaltung durch Parlamentsgesetze gesteuert und durch Gerichte kontrolliert wird. Die Untersuchung von Wißmann zeigt zunächst, wie sich das Verhältnis von Gesetz, Freiheit und 'guter policey' seit dem Ausgang des Mittelalters entwickelt hat. Für die Verfassungsordnung des Grundgesetzes folgt daraus, daß insbesondere die Grundrechte - gegen die Tendenz ihrer Diversifizierung in Sonderdogmatiken - den überzeugenden Ausgangspunkt einer entsprechenden übergreifenden, förmlich-rationalen Aufgabenteilung der Staatsfunktionen bilden. Verfassungsrechtlich gefordert ist dabei ein hinreichendes Maß an inhaltlicher Bestimmtheit, die die Vorhersehbarkeit wie den Nachvollzug von Verwaltungsentscheidungen ermöglicht, nicht hingegen eine maximale Standardisierung der Regelungen. Die 'Eigenständigkeit' der Verwaltung ist das funktional sowie rechtlich vorausgesetzte Widerlager der Gesetzesbindung. Ihre Gestaltungsaufgabe kann vielfach nicht einmal im Modell als 'Anwendung' von Gesetzen rekonstruiert werden. Daher muß die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zu einem differenzierten Steuerungs- und Kontrollverbund weiterentwickelt werden. Dabei kann auf Generalklauseln als Regelungstypus nicht verzichtet werden. Sie sichern in vielen Sachbereichen die Rückbindung an gesetzliche Aufgabenbestimmungen und gewährleisten zugleich die Offenheit für die Weiterentwicklung der Verwaltungstätigkeit wie eine wirksame Kontrolle der Verwaltung durch die Gerichte.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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