Formale Freiheit und materiale Gerechtigkeit
Heinrich, Christian
Produktnummer:
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Autor: | Heinrich, Christian |
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Themengebiete: | Arbeitsrecht, allgemein Deutschland Eigentums- und Besitzrecht, allgemein Familienrecht Recht: Testamente, Nachlass, Erbfolge, Erbe Rechtsmethodik, Rechtstheorie und Rechtsphilosophie Sozialrecht und Medizinrecht Unerlaubte Handlungen, Deliktrecht, Schmerzensgeld, Schadensersatz Vertragsfreiheit |
Veröffentlichungsdatum: | 01.06.2000 |
EAN: | 9783161473814 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 659 |
Produktart: | Gebunden |
Verlag: | Mohr Siebeck |
Untertitel: | Die Grundlagen der Vertragsfreiheit und Vertragskontrolle am Beispiel ausgewählter Probleme des Arbeitsrechts |
Produktinformationen "Formale Freiheit und materiale Gerechtigkeit"
Die Privatautonomie gilt als charakteristisches Merkmal einer offenen modernen Gesellschaft und wird als Säule unserer Privatrechtsordnung bezeichnet. Die zentrale Funktion der Privatautonomie besteht vor allem darin, den Bürgern einen Freiheitsraum zu gewährleisten, innerhalb dessen sich die Interessen der einzelnen Rechtssubjekte frei entfalten und zu einem gerechten Ausgleich ordnen können. Das Hauptelement ist dabei die Vertragsfreiheit. Die Freiheit, Verträge nach eigenen Vorstellungen abzuschließen und zu gestalten, erreichte im 19. Jahrhundert ihren Höhepunkt. Damals wurden Verträge zwischen den Bürgern weitgehend unbeeinflußt von staatlichen Vorgaben ausgehandelt. Das 20. Jahrhundert war von einer gegenläufigen Bewegung geprägt. Gesetze und Rechtsprechung sowie Richtlinien der Europäischen Union schränkten den Spielraum der Vertragsfreiheit immer mehr ein. Die Reichweite der Vertragskontrolle wurde überdies durch mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts über die Vertragsfreiheit eingrenzende Wirkung von Grundrechten ausgedehnt. Christian Heinrich untersucht das Verhältnis von Vertragsfreiheit und Vertragskontrolle und unternimmt eine dogmatische Strukturierung der Vertragsfreiheit und ihrer Grenzen. Dabei will er nicht nur den wissenschaftlichen Diskurs anregen und für zukünftige staatliche Vorgaben Gestaltungskriterien aufzeigen. Vielmehr möchte er auch der Kautelarjurisprudenz und der Rechtsprechung die Abgrenzung von autonomer Rechtsgestaltung und heteronomer Kontrolle erleichtern.

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