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Fernsehwerbung und Kinder

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Produktnummer: 16A586979
Autor: Aufenanger, Stefan Charlton, Michael Hoffmann-Riem, Wolfgang Neumann-Braun, Klaus
Themengebiete: Kind / Computer, Medien Kind / Psychologie, Psychotherapie Rezeption Werbung
Veröffentlichungsdatum: 30.01.1995
EAN: 9783810014290
Auflage: 1995
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 464
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Untertitel: Das Werbeangebot in der Bundesrepublik Deutschland und seine Verarbeitung durch Kinder Band 2: Rezeptionsanalyse und rechtliche Rahmenbedingungen
Produktinformationen "Fernsehwerbung und Kinder"
Die Untersuchung "Kinder und Werbung" gilt dem Beziehungsgeflecht zwi­ l schen Kindem und ihren Eltem sowie den Medien und den Werbetreiben­ den. Kinder werden schon sehr friih in ihrer Entwicklung von Dritten und der Allgemeinheit beeinfluGt. Der Begriff "Miterzieher"2 charakterisiert die so­ zialen Umstande und Personen, die neben den Eltem auf die Entwicklung der Kinder einwirken, auf umfassende Weise. Zwar sind darnit auch Einfliisse gemeint, die rnitnichten erzieherische (padagogische) Qualitat haben. Die umfassende Definition zeigt jedoch deutlich die Komplexitat des Gesamtge­ 3 unterscheidet z. B. private (Verwandtschaft, Freundeskreis, Nach­ flechts. Zacher barschaft u. a. ), gesellschaftliche (Medien, Vereine, Konsumangebot, Wer­ bung u. a. ) sowie im spezifischen Sinne Offentliche (Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Museen u. a. ) "Miterzieher" und fiigt gelegentliche (A. rzte u. a. ) "Erzieher" hinzu. Die Komplexitat dieser Beziehungen wird noch durch fort­ wahrende Veranderungen der sozialen, farnilienintemen wie -extemen, Ver­ 4 haltnisse erhOht. Aus diesem Feld wird ein Untersuchungsgegenstand herausgelOst, der sich in der medienpolitischen Diskussion schon immer groBer Beliebtheit erfreut hat. Konstatiert und analysiert werden - grob vereinfacht - rechtliche Fragen der Wirkung von Werbung im Femsehen auf Kinder im Alter von 4 bis 14 Jahren. 5 Auf der Grundlage der im sozialwissenschaftlichen Teil gewonne­ nen Ergebnisse muG gefragt werden, wie mogliche negative Auswirkungen von (Femseh-) Werbung auf die aktuellen Flihigkeiten und die zukiinftige Dabei konnen an die Stelle der Eltem auch andere Erziehungsberechtigte !reten. Z. B. sind auch Kinder in Heimerziehung zu beriicksichtigen. 2 Nach Zacher. HbdStR VI. § 134 Rn. 6 ff. 3 Ebd.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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