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Europäisches Internationales Kartelldeliktsrecht

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Produktinformationen "Europäisches Internationales Kartelldeliktsrecht"
Während des letzten Jahrzehnts haben Bestrebungen in Europa eingesetzt, die Rahmenbedingungen für die private Durchsetzung des Kartellrechts mittels privater Schadensersatzklagen zu verbessern. In Deutschland wurde die Bedeutung privater Schadensersatzklagen mit der Normierung von § 33 GWB durch die letzte GWB-Novelle entscheidend gestärkt. Die zunehmende Integration der europäischen Märkte wie die fortschreitende Globalisierung führen aber dazu, dass vermehrt Kartellabsprachen getroffen werden, die sich in mehreren Märkten auswirken. Soweit Geschädigte aus einem oder mehreren Staaten einzelne oder gar alle Mitglieder eines solchen Kartells auf Schadensersatz verklagen möchten, stellen sich Fragen der internationalen Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts. Der europäische Gesetzgeber hat dieser Entwicklung jüngst mit der Schaffung von Art. 6 Abs. 3 der sogenannten Rom II-Verordnung Rechnung getragen, welcher das auf internationale Kartelle anwendbare Deliktsrecht in der Europäischen Union bestimmt. Die Vorschrift mischt das schon bislang aus dem internationalen Kartellrecht bekannte Auswirkungsprinzip mit der klassischen Anknüpfung an die lex fori und hält eine besondere Lösung für die Behandlung sogenannter Multi State-Delikte bereit. Die Norm geht dabei in vielerlei Hinsicht völlig neue Wege und wirft eine Fülle schwieriger Fragen auf, die in dieser Arbeit dargestellt und beantwortet werden. Daneben werden weitere Themenbereiche rund um internationale Kartelle dargestellt, um auf diese Weise zu einer geschlossenen Darstellung zu gelangen.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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