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"Einheitstäterschaft" statt Tatherrschaft

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Produktnummer: 1842dead419d594b4fb3d16d983609042a
Autor: Rotsch, Thomas
Themengebiete: Beteiligung Einheitstäter Teilnahme Täterschaft Zurechnung
Veröffentlichungsdatum: 01.03.2009
EAN: 9783161498114
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 575
Produktart: Gebunden
Verlag: Mohr Siebeck
Untertitel: Zur Abkehr von einem differenzierenden Beteiligungsformensystem in einer normativ-funktionalen Straftatlehre
Produktinformationen ""Einheitstäterschaft" statt Tatherrschaft"
Das deutsche Strafrecht unterscheidet - wie viele ausländische Rechtsordnungen auch - verschiedene Beteiligungsformen. Während einerseits in § 25 StGB die einzelnen Formen von Täterschaft normiert sind, ist andererseits die Teilnahme in § 26 StGB (Anstiftung) und § 27 StGB (Beihilfe) geregelt. Thomas Rotschs Untersuchung nimmt ihren Ausgangspunkt bei der Erkenntnis, dass eine überzeugende Abgrenzung dieser Beteiligungsformen bis heute nicht gelungen ist. Der Autor zeigt, dass das vermeintlich differenzierende System des deutschen Strafrechts in vielen Bereichen längst vom Einheitstätergedanken durchdrungen ist. In einem historischen und rechtsvergleichenden Abriss legt er dar, dass auch dieses monistische Modell individueller Verantwortlichkeitsbeschreibung nicht zu halten ist. Der Autor unternimmt daher erstmals den Versuch, die Grundlage für eine normativ-funktionale Straftatlehre zu schaffen, die auf jegliche - terminologische wie sachliche - Differenzierung verzichtet. In diesem zweistufigen normativen System strafunrechtsrelevanter Zuständigkeit folgt der normativen Verknüpfung von Erfolg und Handlung auf einer zweiten Wertungsstufe die Prüfung der Frage, ob der dem Täter zurechenbare Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges auch zu einer Beeinträchtigung des durch die Norm geschützten Rechtsgutes geführt hat. Damit findet eine Zuschreibung strafrechtlicher Verantwortlichkeit allein über die Unterscheidung in unmittelbare und mittelbare Rechtsgutsbeeinträchtigungen statt.
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