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EDV als Instrument der Unternehmensführung

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Produktnummer: 16A21768143
Veröffentlichungsdatum: 01.01.1970
EAN: 9783322960900
Auflage: 1970
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 156
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Herausgeber: Jacob, H.
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler Gabler Verlag
Produktinformationen "EDV als Instrument der Unternehmensführung"
Der Auftrag zur Voruntersuchung muß von der Unternehmensleitung ausgehen. Es ist nicht zweckmäßig, wenn ein bestimmter Ressortleiter als Auftraggeber auftritt, weil sonst die Gefahr besteht, daß er zu sehr die Interessen seines Ressorts sieht und bei der Voruntersuchung den Schwerpunkt darauf legt. Die Unternehmensleitung muß auch den Projektleiter ernennen. Dieser ist für die gesamte Voruntersuchung verantwortlich und sollte für die vorgesehene Aufgabe ganz freigestellt werden. Um Zugang zu allen von der Untersuchungsgruppe be­ nötigten Daten und Informationen zu erhalten, muß der Projektleiter genügend Autorität besitzen. ln der Praxis hat sich besonders der direkte Berichtsweg vom Projektleiter zur Unternehmensleitung bewährt. Die Maßnahmen zur Verwirklichung eines EDV-Systems lassen sich um so leichter durchsetzen, je mehr in der Unter­ nehmung bekannt ist, daß hinter diesem Projekt die "oberste Spitze" steht. Der Auftrag zur Voruntersuchung sollte von der Unternehmensleitung schriftlich gegeben werden und folgende Punkte behandeln: (1) Zielsetzung, (2) Vollmachten, (3) zeitliche Begrenzung, (4) Kosten, (5) Berichterstattung (a) laufende Berichterstattung (b) Schlußbericht Die Zielsetzungen der Unternehmensleitungen sind recht unterschiedlich. Sie kön­ nen von der Bewältigung einzelner Massenarbeiten (z. B. Lohn- und Gehaltsab­ rechnung) bis zur Einführung eines MIS gehen. Dabei betrifft die Durchführung von Massenarbeiten mit Hilfe von EDV-Anlagen meist nur bestimmte Teile der bis­ herigen Organisation. Bei einem MIS wird dagegen die gesamte bestehende Organisation in Frage gestellt. Um die Unternehmensziele in einem solchen Falle optimal zu erreichen, muß man den Weg von der Gesamtbetrachtung zur Teil­ betrachtung gehen und nichtumgekehrt.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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