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Dschihad und Kampf im Heiligen Koran und in der Überlieferung

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Produktnummer: 16A24374856
Autor: Sabuni, Abdulghafur
Veröffentlichungsdatum: 02.04.2015
EAN: 9783656934660
Auflage: 001
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 104
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Verlag: GRIN Verlag
Untertitel: Arabisch und Deutsch
Produktinformationen "Dschihad und Kampf im Heiligen Koran und in der Überlieferung"
Fachbuch aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Arabistik, , Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff Dschihad bedeutet Anstrengung, Kampf, Bemühung, Einsatz und bezeichnet in der islamischen Religion die Anstrengung bzw. den Kampf auf dem Wege Gottes. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit diesem Begriff im Bezug auf den Koran (ab Seite 7) und die Überlieferung (ab Seite 79). Der Koran (arabisch al-Qur¿an) ¿Lesung, Vortrag¿ ist die Offenbarung Gottes an den Propheten Muhammad, vermittelt durch den Erzengel Gabriel. Er ist in einer einzigartigen Sprachform ¿ keiner Reimprosa ¿ abgefasst und wurde in einem Zeitraum von 23 Jahren verkündet. Die erste schriftliche Niederlegung entstand nach dem Tode des Propheten zu Zeiten des ersten Kalifen Abu Bakr (632-634). Die endgültige Fassung wurde in der Zeit des dritten Kalifen Uthman (644-656) erstellt. Seinerzeit wurden alle älteren Koranschriften eingesammelt und vernichtet. Im Jahre 1923 erstellte die Al-Azhar-Universität die offizielle ägyptische Koranausgabe. Der Koran besteht aus 114 Kapiteln (Suren) mit unterschiedlicher Anzahl von Versen (Zeichen). Er ist in der Regel in 30 und 60 Teile geteilt. Diese Einteilung in gleich lange Abschnitte findet vor allem in der Liturgie Verwendung. Nach der sogenannten kufischen Verszählung sowie der offiziellen ägyptischen Ausgabe besteht der Koran aus 6236 Versen. Daneben existieren noch andere Verszählungen. Von den 114 Suren wurden 82 in Mekka und 20 in Medina offenbart. 12 Suren sind den Offenbarungsort betreffend umstritten. Im Titel der einzelnen Suren werden Name der Sure, Anzahl der Verse und Offenbarungsort (Mekka oder Medina) angegeben. Die mekkanischen Verse sind jene, die vor der Hidschra «Auswanderung» nach Medina im Jahre 622 hinabgesandt wurden. Die medinensischen Verse sind solche, die nach der Auswanderung nach Medina offenbart wurden. Wenn eine Sure als mekkanisch oder medinensisch bezeichnet wird, bedeutet dies lediglich, dass der überwiegende Teil der in dieser Sure enthaltenen Verse in Mekka oder Medina herabgesandt wurde. Nach Ansicht der Mehrheit der islamischen Gelehrten wurden die folgenden 20 Suren in Medina offenbart: 2, 3, 4, 5, 8, 9, 24, 33, 47, 48, 49, 57, 58, 59, 60, 62, 63, 65, 66, 110. Insgesamt 82 Suren wurden in Mekka herabgesandt. Bei den nachstehenden 12 Suren ist es umstritten, ob sie mekkanisch oder medinensisch sind: 1, 13, 55, 61, 64, 83, 97, 98, 99, 112, 113, 114. [...]
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