Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Haben Sie Fragen? Einfach anrufen, wir helfen gerne: Tel. 089/210233-0
oder besuchen Sie unser Ladengeschäft in der Pacellistraße 5 (Maxburg) 80333 München
+++ Versandkostenfreie Lieferung innerhalb Deutschlands
Haben Sie Fragen? Tel. 089/210233-0

Drohen mit einem Übel und Versprechen eines Vorteils

39,99 €*

Sofort verfügbar, Lieferzeit: 1-3 Tage

Produktnummer: 1893d56a49f1d44967be8d021448d0eae4
Autor: Kuhlen, Lothar
Themengebiete: Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung Bestechungsdelikte Drohen mit einem Übel Nötigung Recht Versprechen eines Vorteils
Veröffentlichungsdatum: 29.01.2018
EAN: 9783811446120
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 99
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Verlag: C.F. Müller
Untertitel: Zum Verhältnis von Nötigung und Bestechungsdelikten
Produktinformationen "Drohen mit einem Übel und Versprechen eines Vorteils"
Die Drohung mit einem empfindlichen Übel ist Tathandlung der Nötigung, das Versprechen eines Vorteils Tathandlung der Bestechung. Beide Deliktsarten werden im geltenden Recht ganz unterschiedlich geregelt und scheinen klar voneinander unterschieden zu sein. Tatsächlich lassen sich jedoch vielfach Drohungen auch als Versprechungen auffassen und umgekehrt. Die damit verbundenen Einzelprobleme werden in der Regel entweder bei den Nötigungs- oder bei den Bestechungsdelikten diskutiert. Hier wird demgegenüber das Verhältnis beider Deliktsgruppen durch eine übergreifende Konzeption bestimmt. Sie verbindet die naturalistische Unterscheidung zwischen (angekündigtem) Tun und Unterlassen mit der normativen Differenzierung zwischen freigestelltem, gebotenem und verbotenem Verhalten. Diese „Vereinigungstheorie“ führt zu einer exklusiven Fassung beider Tathandlungen. Mit einem Übel droht hiernach, wer für den Fall der Kooperationsverweigerung ein nachteiliges Tun, das freigestellt oder verboten ist, oder aber ein nachteiliges verbotenes Unterlassen ankündigt. Einen Vorteil verspricht, wer für den Fall der Kooperation ein vorteilhaftes Tun, das freigestellt oder verboten ist, oder aber ein vorteilhaftes verbotenes Unterlassen in Aussicht stellt. Verdeutlicht wird diese Konzeption an einer Kasuistik von zehn Fällen, die überwiegend der höchstrichterlichen Rechtsprechung entnommen sind. Dabei ergeben sich deutliche Unterschiede zur bisherigen Praxis.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

Sie möchten lieber vor Ort einkaufen?

Sie haben Fragen zu diesem oder anderen Produkten oder möchten einfach gerne analog im Laden stöbern? Wir sind gerne für Sie da und beraten Sie auch telefonisch.

Juristische Fachbuchhandlung
Georg Blendl

Parcellistraße 5 (Maxburg)
8033 München

Montag - Freitag: 8:15 -18 Uhr
Samstags geschlossen