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Die Vollstreckung strafrechtlicher vermögensrechtlicher Anordnungen von Nicht-EU-Staaten in Österreich

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Produktnummer: 1825464036faec43c685637d13b10f77e7
Autor: Stöger, Elisabeth
Themengebiete: ARHG Vollstreckungshilfe Wirtschaftsdelikte
Veröffentlichungsdatum: 12.01.2023
EAN: 9783709703182
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 286
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Verlag: Jan Sramek Verlag KG
Untertitel: Vollstreckungshilfe nach dem ARHG und nach zwischenstaatlichen Abkommen
Produktinformationen "Die Vollstreckung strafrechtlicher vermögensrechtlicher Anordnungen von Nicht-EU-Staaten in Österreich"
Gewinne aus Wirtschaftsdelikten, Tatwaffen oder das Vermögen einer Terrororganisation haben gemein, dass sie von Geld- oder Freiheitsstrafen unberührt bleiben. Um dennoch zu verhindern, dass Verbrechen sich lohnen und um weitere Straftaten hintan zu halten, geht durch vermögensrechtliche Anordnungen das Eigentum an den betroffenen Vermögenswerten auf den Bund über. Bestimmte Formen der Kriminalität, die durch vermögensrechtliche Anordnungen eingedämmt werden sollen, beschränken sich oft nicht auf ein Land, sondern die Tathandlungen erstrecken sich, so wie die Verteilung der mit ihnen erlangten Vermögenswerte, auf mehrere Staaten. Spricht die vermögensrechtliche Anordnung ein Nicht-EU-Staat aus und liegt der Vermögenswert in Österreich, kann er nur durch Vollstreckungshilfe entzogen werden. Die Arbeit behandelt die für die Vollstreckung einer ausländischen vermögensrechtlichen Anordnung eines Nicht-EU-Staates relevanten Bestimmungen des ARHG und ausgewählter zwischenstaatlicher Abkommen. Insbesondere wird untersucht, welche Bestimmungen eine mehrfache Entziehung verhindern (ne bis in idem) und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit eine vermögensrechtliche Anordnung von Nicht-EU-Staaten vollstreckt werden kann. Zudem wird der Verfahrensgang ausführlich dargestellt und der Frage nachgegangen, mit welchen Rechtsbehelfen die Betroffenen einen Vermögenseingriff abwenden können.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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